Hallo,
unser Sohn ist im Dezember 2015 geboren.
Wir planen Elterngeld 12 Monate meine Frau und ich 2 Monate zu beantragen.
Weiterhin möchten wir Partnerschaftsmonate vom 15-18. Monat mit (25 Std.) in Anspruch nehmen.
Hier meine 2 Fragen:
Wir arbeiten beide beim gleichen Unternehmen.
1. Da ich noch nicht weiß, ob mein AG (wegen Führungsposition) dem zustimmen wird - kann ich diesen Antrag auch nach dem Erstantrag stellen?
2. Wir planen schnellstmöglich ein zweites Kind. Was passiert mit den Partnerschaftsmonaten bei einer Geburt z.B. im 16. Monat (oder wenn meine Frau Muschugeld bezieht?) Kann ich dennoch meine beantragten Partnerschaftsmonate alleine fortführen?
Vielen Dank!
Michl
von
Michl6
am 16.01.2016, 07:18
Antwort auf:
Partnerschaftsmonate bei weiterer Geburt?
Hallo,
1. Wenn Sie weniger als 1 Jahr nehmen gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung - Neuantrag ist möglich
2. Ja
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2016
Antwort auf:
Partnerschaftsmonate bei weiterer Geburt?
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass ich die Partnerschaftsmonate bei einer erneuten Geburt auch alleine antreten (z.B. LM 13) oder weiterführen (z.B. LM 17) kann?!
Ich frage deshalb so genau, weil ich überall folgenden Wortlaut finde:
"Partnerschaftsbonus = Eltern, die GEMEINSAM in Teilzeit gehen und mindestens vier Monate („am Stück“) PARALLEL zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate."
Eine Frage noch: Können wir Basiselterngeld (Frau: LM 1-12, Mann LM 7 u. 9) und anschließend Partnerschaftsbonus (15.-18 LM) nehmen oder muss das zwingend zusammenhängend genommen werden (z.B. Frau LM 1-10 Basis; LM 11-14 ElterngeldPlus anschließend Partnerschaftsbonus 15.-18 LM)?
Vielen Dank und liebe Grüße
von
Michl6
am 18.01.2016, 19:19