Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnermonate

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Partnermonate

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Hallo Frau Bader, mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist am 30.11., wurde aber vom 03.12. vorgezogen. Mein Mann möchte gerne ab der Geburt die Partnermonate nehmen. Meine Fragen dazu: 1.) Es gibt ja noch keine Geburtsurkunde und ob das Baby sich an den errechnetenTermin hält ist fraglich, wie also kann/muß der Antrag ggü. dem AG meines Mannes formuliert werden? 2.) Wenn mein Mann mehr als zwei Monate zu Hause bleibt, dann verkürzt sich mein Anspruch auf Elterngeld entsprechend sodaß wir insgesamt 14 Monate bekommen, oder? 3.) Ist es richtig, daß Elterngeld und -zeit an den Lebensmonaten des Babys geknüpft ist, und sich evtl. finanzielle Nachteile ergeben wenn z.B. das Kind am 1. auf die Welt kommt und mein Mann ab 15. in Elternzeit geht? Vielen Dank für schnelle Rückantwort damit wir die 7-Wochen-Frist noch einhalten können.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wieso, er kann den Antrag noch nach der Beburt stellen - oder will er ab Geburt nehmen? 2. Genau. Sie können die 14 Mo. frei verteilen - nur die Monate, in denen Sie MG bekommen, werden immer Ihnen angerechnet 3. Ja Liebe Grüsse, NB


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