Mimi_02
Hallo Frau Bader, Nochmal zu meiner Frage: http://www.rund-ums-baby.de/recht/TZ-in-EZ-4Wochen-Frist_136141.htm Ich habe Paragraph 15 BEEG Absatz 5-7 aber so verstanden dass es hier um tz IN EZ geht - sehe ich das falsch ? Wenn nicht die 4 Wochen Frist gilt, innerhalb welcher Zeit muss mein AG meinem Antrag auf TZ in EZ zustimmen oder ihn ablehnen ? Wo ist das geregelt und was passiert wenn er innerhalb dieser Frist nicht zustimmt oder ablehnt? Nochmals vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Hallo, Hat Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeit abgelehnt oder die vierwöchige Frist versäumt, können Sie Ihren Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gerichtlich durchsetzen. So sieht es zumindest das Elternzeitgesetz vor. Eine Klage kann jedoch das Arbeitsverhältnis belasten. Daher sollten Sie zunächst eine außergerichtliche Einigung suchen. Liebe Grüße NB
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