Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal: Nachteil durch Verzicht auf Erziehungsurlaub?

Frage: Nochmal: Nachteil durch Verzicht auf Erziehungsurlaub?

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Hallo Frau Bader, Sie haben mir dringend abgeraten, auf den Erziehungsurlaub zu verzichten. Mein Arbeitgeber behauptet aber, ich könnte jetzt keinen Erziehungsurlaub mehr nehmen, weil meine "Nachfolgerin" auf einem unbefristeten Vertrag eingestellt wurde. Da die Stelle sehr schwer zu besetzen war, hatte ich gesagt, dass ich nicht auf die Stelle zurück möchte, d.h. meine Nachfolgerin sicher sein kann, dass sie nicht nach drei Jahren gehen muß (war als Entgegenkommen meinem AG gegenüber gedacht). Ich habe aber noch nicht gekündigt und auch nicht erklärt, dass ich auf Erziehungsurlaub verzichte (mein AG hat das aber so aufgefasst...) Stimmt es , dass es jetzt keine Chance mehr gibt, weil der Vertrag meiner Nachfolgerin unbefristet ausgestellt wurde. Ich hoffe, Sie können mir noch einmal weiter helfen...mache mir jetzt doch ziemliche Sorgen! Danke!! PS: Mein Mutterschutz beginnt am 27.2.


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Das ist Quatsch!!!!! Du mußt erst 4 Wochen nach der Geburt verbindlich erklären, wie lange Du EZ nehmen willst. Jedwede Aussage Deinerseits vor der Geburt ist nicht rechtsgültig sondern eine reine Absichtserklärung! Wenn der AG eine Ersatzkraft unbefristet einstellt, ist das sein Problem. Allerdings steht Dir nach der EZ sowieso nicht der gleiche Arbeitsplatz zu, sondern nur ein gleichwertiger. Dein AG kann also durchaus einer Ersatzkraft einen unbefristeten Vertrag geben und darauf hoffen, daß ein anderer Platz freiwird, bevor Du wiederkommst. Er kann doch nicht Dich für seine Personalplanung verantwortlich machen? Und selbst wenn Du Dich entschließen würdest, überhaupt keine EZ zu nehmen, könnte er das nicht verhindern und müßte Dich auf Deinem bisherigen Platz weiter beschäftigen. Aber ich würde verstehen, wenn er in dem Fall ziemlich sauer auf Dich wäre. LG, Elisabeth.


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