Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verzicht auf Ausklammerung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Verzicht auf Ausklammerung

B.Verena

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Da ich erst Mitte 2020 mit meiner Teilzeitbeschäftigung begonnen habe, würde sich für mich ein Verzicht der Ausklammerung der Mutterschutz Monate lohnen, leider ist dies ja nun seid 2018 nicht mehr möglich. Ab September 2021 soll es wieder möglich sein. Ich finde diese Regelung gerade für Berufsanfänger/ bei Arbeitszeitaufstockung nach vorangegangenen Elternzeiten sehr unfair, gibt es hierzu inzwischen neue Urteile? Ich würde freiwillig auf 2 Wochen Mutterschutz im März 2020 verzichten um diesen Monat noch gezählt zu bekommen habe aufgrund starker symphysenverschiebung ein individuelles BV, was würde nun passieren wenn ich verzichte? Mein Gehalt holt sich ja mein AG über die KK wieder und hätte keine Nachteile, auch könnte ich mir vorstellen die 2 Wochen Mutterschutzzeit zu arbeiten. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ein Ausklammern bei rein nichtselbständiger Tätigkeit ist nicht möglich, ist durchgeurteilt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Bei einem BV kannst du den Beginn des Mutterschutz nicht verschieben. Würdest du normal arbeiten, könntest du auf diese Tage verzichten und durch Arbeit oder/und Urlaub normal Lohn statt Mutterschaftsgeld beziehen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn du vor der Schutzfrist nicht arbeiten kannst, wegen Symphysenschmerzen, dann während der Schutzfrist doch erst recht nicht. Was ein bißchen Geld so alles möglich erscheinen läßt, ist schon seltsam.


KielSprotte

Beitrag melden

Zitat: auch könnte ich mir vorstellen die 2 Wochen Mutterschutzzeit zu arbeiten Damit machst du dein BV lächerlich bzw. überflüssig. Dann geh arbeiten für dein Gehalt, dann kannst du auch auf die 2 Wochen Muschu verzichten, im BV nicht!


Dojii

Beitrag melden

Die Änderung gilt leider erst für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren werden. Solche Stichtagsregelungen sind rechtlich erlaubt, daher hast du hier leider einfach Pech. Andere/neue Urteile als das, worauf du dich beziehst (das die Ausklammerung verbietet) gibt es leider auch nicht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch bis 19.08.21 in Elternzeit (dann wären 2 Jahre Elternzeit für Kind Nr. 1 rum). Nun habe ich einen Nebenjob mit 16 Stunden pro Woche bei einem anderen AG mit Zustimmung des Hauptarbeitgebers begonnen. (Es handelt sich nicht um einen Minijob, Verdienst ist höher) Nun bin ich mit Kind Nr ...

Guten Morgen, meine 2. jährige Elternzeit endet in kürze und mein AG hat mir nun zwei Optionen angeboten: A: Teilzeit in Elternzeit B: neuer Arbeitsvertrag in Teilzeit mit unterschriebener Verzichtserklärungen auf das dritte Jahr Elternzeit. Ist Option B überhaupt rechtens? Kann mein AG eine Verzichtserklärung von mir verlangen??? Vie ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein errechneter Entbindungstermin ist am 26.04.2022, demnach beginnt der Mutterschutz am 15.03.2022. Mir wurde bereits Beschäftigungsverbot erteilt. Derzeit befinde ich mich in Steuerklasse IV. Wenn ich mich ab nächstem Monat in Steuerklasse III befinde, könnte ich trotzdem die vollen 7 Monate vor Mutterschutz nicht ...

Hallo :) Werden Monate ohne Arbeitslohn von der Elterngeldstelle in die Berücksichtigung der überwiegenden Steuerklasse im Bemessungszeitraum mit einberechnet? Mein Fall: Ich bin ab 16.09.2022 im Mutterschutz und habe seit August 2021 nur 2 Monate gearbeitet (Steuerklasse 1), die restlichen Monate habe ich Alg1 erhalten. Nun werde ich ab Apr ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Verzicht auf Ausklammerung des Mutterschutzmonats: Der Geburtstermin für meine Frau ist am 13.12.2022 und Ihre Mutterschutz hat am 01.11.2022 begonnen. Leider tritt unser Steuerklassenwechsel (von 5/3 auf 3/5) erst zum 01.06. in Kraft und somit würde die Bedingung nicht erfüllt, sechs ...

Sehr geehrte Frau Bader, zur Einarbeitung meiner Elternzeitvertretung würde ich gerne zumindest stundenweise im Mutterschutz arbeiten. Mein Arbeitgeber möchte dafür eine schriftliche Erklärung und weist mich auf den Wegfall des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld hin. Leider kann ich im Gesetz und im Internet nichts zu den finanziellen Folgen finde ...

Guten Tag, Ich überlege auf die ersten Tage Mutterschutz zu verzichten, da diese am Monatsende liegen (würde mein Elterngeld erhöhen). Dazu habe ich folgende Fragen: 1) Wann muss ich dies meinem Arbeitgeber spätestens mitteilen? 2) Wie kurzfristig kann ich den Verzicht widerrufen, falls es doch zu anstrengend sein sollte? 3) Was passiert, fall ...

Hallo zusammen, vllt kann mir jemand helfen und sagen ob ich alles richtig verstanden habe. ET: 11.03.2023 Beginn MS: 31.01.2024 positiver Test war Anfang Juni 2023 Steuerklassenwechsel von 4 in 3 ebenfalls im Juni. 2023 mit Wirkung zum August. 2023 Zur Berechnung des Elterngeldes werden nur volle Monate genommen in denen gearbeitet wurde ...

Hallo Frau Bader, ich habe leider zu spät die Steuerklasse gewechselt, sodass für mein Elterngeld nun die für mich ungünstigere Steuerklasse zugrunde gelegt wurde. Jetzt gibt es ja die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und einen Antrag auf Verzicht der Ausklammerung zu stellen.  Da ein solcher Fall bei meiner Krankenkasse ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich erwarten unser erstes Kind am 12.10.2024. Damit beginnt mein Mutterschutz offiziell am 31. August 2024. Wir haben zu März die Steuerklassen von IV/IV auf III (ich) und V (mein Mann) geändert, weshalb mir dann genau 1 Tag für die 6 Monate fehlen würde. Jetzt habe ich gelesen, dass man freiwillig auf ein ...