Sehr geehrte Frau Bader,
mein errechneter Entbindungstermin ist am 26.04.2022, demnach beginnt der Mutterschutz am 15.03.2022. Mir wurde bereits Beschäftigungsverbot erteilt.
Derzeit befinde ich mich in Steuerklasse IV. Wenn ich mich ab nächstem Monat in Steuerklasse III befinde, könnte ich trotzdem die vollen 7 Monate vor Mutterschutz nicht mehr erreichen. (Okt - Feb)
Ist es in meinem Fall möglich, trotz Beschäftigungsverbot und der neuen Elterngeldreform für den Monat März einen Verzicht auf Ausklammerung zu beantragen und somit zumindest die 6 Monate zu erreichen?
Dass bei einem Beschäftigungsverbot der Verzicht auf Mutterschutz nicht möglich ist, konnte ich bereits anderen Forenbeiträgen entnehmen.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
chrime21
von
chrime21
am 19.09.2021, 20:43
Antwort auf:
Verzicht auf Ausklammerung während Beschäftigungsverbot
Hallo,
für Geburten nach 01.09.2021 kann man auf die Ausklammerung verzichten. Ob sich das lohnt hängt u.a. von dem geburtstermin ab (wieviel vom März reinspielt).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2021
Antwort auf:
Verzicht auf Ausklammerung während Beschäftigungsverbot
Ja, dank der neuen Elterngeldreform kannst du den Monat März 2022 aus der Ausklammerung ausnehmen und mit in die Berechnung ziehen. Dann würde sich dein Elterngeld aus April 2021 bis März 2022 berechnen und du hättest die erforderlichen sechs mal die Steuerklasse 3.
Aber dann wird natürlich für März 2022 deutlich weniger Gehalt berücksichtigt (nur bis zum 14.03.).
Ist dann ein Rechenspiel was dir mehr bringt, Steuerklasse 3 oder das volle Gehalt im März 2022.
Aus der Erfahrung kann man aber sagen, dass die Steuerklasse wichtiger ist, als das Gehalt aus einem einzelnen Monat.
von
Dojii
am 20.09.2021, 10:42
Antwort auf:
Verzicht auf Ausklammerung während Beschäftigungsverbot
Vielen Dank für die schnelle Antwort :)
von
chrime21
am 20.09.2021, 20:56