mandulina83
Guten Morgen, meine 2. jährige Elternzeit endet in kürze und mein AG hat mir nun zwei Optionen angeboten: A: Teilzeit in Elternzeit B: neuer Arbeitsvertrag in Teilzeit mit unterschriebener Verzichtserklärungen auf das dritte Jahr Elternzeit. Ist Option B überhaupt rechtens? Kann mein AG eine Verzichtserklärung von mir verlangen??? Vielen Dank
Hallo, der Verzicht ist für mich unzulässig. Liebe Grüße NB
mellomania
ne, das kann er nicht. er spekuliert darauf, dass du tz außehalb der ez arbeitest und dein vollzeitvertrag futsch ist. reiche das 3. jahr ein (er kann nicht ablehnen) und arbeite IN DIESER EZ die teilzeit. gehalt ist das gleiche wie ohne elternzeit ABER du hast weiter kündigungsschutz und hättest bei einem weiteren mutterschutz, der in dieser zeit beginnt, die möglichkeit die ez vorzeitig auf einen tag des neuen muschu zu beenden um im muschu vollzeit bezahlt zu werden. wenn er dir teilzeit anbietet und ihr euch einig seid über die zeiten (kläre das vorher schriftlich) dann kannst du die ebenso in der ez arbeiten.
zweizwerge
Außer natürlich, Du willst auf Dauer TZ arbeiten, dann hat Option B Vorteile, weil der AG dann nicht darauf bestehen kann, dass Du nach Ende der Elternzeit VZ arbeiten musst.
mellomania
wenn sie schriftlich aufs 3. jahr verzichtet ist nicht klar, ob der AG nur jetzt direkt meint oder dauerhaft! rate ihr sowas bloß nicht. bei so einen AG wäre ich vorsichtig. sie hat das recht das 3. jahr bis zum 7. lebensjahr beginnend zu melden mit 13. wochen vorlaufzeit. ist ja nicht klar, ob der AG den generellen verzicht für immer meint oder nur, dass sie jetzt in tz arbeitet. auch wenn sie in tz arbeiten möchte ist es besser, das 3. jahr drüberlaufen zu lassen. kündigungsschutz!!!!!!!
Mitglied inaktiv
Niemals unterschreiben, dass man auf die restliche EZ verzichtet. Das kann der ag gar nicht verlangen.
mandulina83
Ich habe bereits in TZ gearbeitet und wollte nochmal reduzieren. Betreuungstechnisch ist es nicht anders möglich - mein Mann arbeitet viel. Was dann mal in 5 Jahren oder mehr ist weiß ich aktuell nicht. Ein drittes Kind ist auch nicht ausgeschlossen. Das dritte Jahr EZ wollte ich mir aufsparen. Man weiß ja nie! Geplant ist jedoch nichts. Ich arbeite seit 20Jahren in dieser Firma. Der Vorschlag mit der Verzichtserklärung kam mir komisch vor. Ich weiß jetzt eben nicht was ich machen soll. Schlechte Stimmung möchte ich natürlich auch nicht verbreiten aber mir irgendwas unterbinden lassen, was mir gesetzlich zusteht auch nicht.
mellomania
das problem ist, wenn du ohne elternzeit deinen bestehenden teilzeit vertrag verringerst, ist alles was vorher war, weg. wenn du das trotzdem möchtest, musst du eben einen neuen tz vertrag unterschreiben ohne die elternzeit. ABER verzichte schriftlich NICHT auf diese. nicht dass sie dann komplett weg ist. das darf der AG nicht verlangen.
Felica
Dem AG kann es doch eigentlich egal sein ob TZ innerhalb der EZ oder außerhalb. außer er will sich die Option frei halten die TE innerhalb des dritten Jahres zu kündigen. Den das geht nicht so einfach.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vier Fragen: Kann man auch zunächst auf die Elternzeit verzichten (mache homeoffice und versuche nebenbei zu arbeiten) und falls es nicht funktioniert, nach Wochen/Monaten doch noch Elternzeit- und geld in Anspruch nehmen? Könnte mein Mann dennoch ein oder zwei Monate Elternzeit nehmen (auch wenn ich verzichte)? Stimmt e ...
Meine Tochter wurde letztes Jahr geboren und als sie 7 Monate alt war bin ich wieder Vollzeit arbeiten gegangen. Leider habe ich damals auf meine übrige Elternzeit offiziell verzichtet. Da mein Mann mittlerweile einen Job im Ausland angefangen hat, würde ich nun doch gerne meine restliche Elternzeit nehmen. Ich weiß dass es dafür die Zustimmung des ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Die letzten 10 Beiträge
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe
- Inklusionskita/Verkürzung der Stunden
- Aufsichtspflicht
- Kündigung später Erfahren das ich Schwanger bin