mandulina83
Guten Morgen, meine 2. jährige Elternzeit endet in kürze und mein AG hat mir nun zwei Optionen angeboten: A: Teilzeit in Elternzeit B: neuer Arbeitsvertrag in Teilzeit mit unterschriebener Verzichtserklärungen auf das dritte Jahr Elternzeit. Ist Option B überhaupt rechtens? Kann mein AG eine Verzichtserklärung von mir verlangen??? Vielen Dank
Hallo, der Verzicht ist für mich unzulässig. Liebe Grüße NB
mellomania
ne, das kann er nicht. er spekuliert darauf, dass du tz außehalb der ez arbeitest und dein vollzeitvertrag futsch ist. reiche das 3. jahr ein (er kann nicht ablehnen) und arbeite IN DIESER EZ die teilzeit. gehalt ist das gleiche wie ohne elternzeit ABER du hast weiter kündigungsschutz und hättest bei einem weiteren mutterschutz, der in dieser zeit beginnt, die möglichkeit die ez vorzeitig auf einen tag des neuen muschu zu beenden um im muschu vollzeit bezahlt zu werden. wenn er dir teilzeit anbietet und ihr euch einig seid über die zeiten (kläre das vorher schriftlich) dann kannst du die ebenso in der ez arbeiten.
zweizwerge
Außer natürlich, Du willst auf Dauer TZ arbeiten, dann hat Option B Vorteile, weil der AG dann nicht darauf bestehen kann, dass Du nach Ende der Elternzeit VZ arbeiten musst.
mellomania
wenn sie schriftlich aufs 3. jahr verzichtet ist nicht klar, ob der AG nur jetzt direkt meint oder dauerhaft! rate ihr sowas bloß nicht. bei so einen AG wäre ich vorsichtig. sie hat das recht das 3. jahr bis zum 7. lebensjahr beginnend zu melden mit 13. wochen vorlaufzeit. ist ja nicht klar, ob der AG den generellen verzicht für immer meint oder nur, dass sie jetzt in tz arbeitet. auch wenn sie in tz arbeiten möchte ist es besser, das 3. jahr drüberlaufen zu lassen. kündigungsschutz!!!!!!!
Mitglied inaktiv
Niemals unterschreiben, dass man auf die restliche EZ verzichtet. Das kann der ag gar nicht verlangen.
mandulina83
Ich habe bereits in TZ gearbeitet und wollte nochmal reduzieren. Betreuungstechnisch ist es nicht anders möglich - mein Mann arbeitet viel. Was dann mal in 5 Jahren oder mehr ist weiß ich aktuell nicht. Ein drittes Kind ist auch nicht ausgeschlossen. Das dritte Jahr EZ wollte ich mir aufsparen. Man weiß ja nie! Geplant ist jedoch nichts. Ich arbeite seit 20Jahren in dieser Firma. Der Vorschlag mit der Verzichtserklärung kam mir komisch vor. Ich weiß jetzt eben nicht was ich machen soll. Schlechte Stimmung möchte ich natürlich auch nicht verbreiten aber mir irgendwas unterbinden lassen, was mir gesetzlich zusteht auch nicht.
mellomania
das problem ist, wenn du ohne elternzeit deinen bestehenden teilzeit vertrag verringerst, ist alles was vorher war, weg. wenn du das trotzdem möchtest, musst du eben einen neuen tz vertrag unterschreiben ohne die elternzeit. ABER verzichte schriftlich NICHT auf diese. nicht dass sie dann komplett weg ist. das darf der AG nicht verlangen.
Felica
Dem AG kann es doch eigentlich egal sein ob TZ innerhalb der EZ oder außerhalb. außer er will sich die Option frei halten die TE innerhalb des dritten Jahres zu kündigen. Den das geht nicht so einfach.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vier Fragen: Kann man auch zunächst auf die Elternzeit verzichten (mache homeoffice und versuche nebenbei zu arbeiten) und falls es nicht funktioniert, nach Wochen/Monaten doch noch Elternzeit- und geld in Anspruch nehmen? Könnte mein Mann dennoch ein oder zwei Monate Elternzeit nehmen (auch wenn ich verzichte)? Stimmt e ...
Meine Tochter wurde letztes Jahr geboren und als sie 7 Monate alt war bin ich wieder Vollzeit arbeiten gegangen. Leider habe ich damals auf meine übrige Elternzeit offiziell verzichtet. Da mein Mann mittlerweile einen Job im Ausland angefangen hat, würde ich nun doch gerne meine restliche Elternzeit nehmen. Ich weiß dass es dafür die Zustimmung des ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich erwarten Ende Oktober ein Kind. Im ersten Monat möchten wir gemeinsam Elternzeit nehmen (bzw. ich bin dann ohnehin im Mutterschutz). Dafür hat er bereits den Antrag gestellt. Ab August nächsten Jahres, also dem 9. Lebensmonat des Kindes, bis zum 14. Lebensmonat möchte dann mein Partner in Eltern ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet? Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...
Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet? Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Hallo, ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir. Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...
Hallo, ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir. Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kindesunterhalt im WM 50:50 & Elternzeit
- Kindesunterhalt im WM 50:50 und beginnende Elternzeit
- BV nach Elternzeit
- Unterhaltsvorschuss
- Arbeitsverhältnis
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis und Elternzeit
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis und Elternzeit
- Fragen zu Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Exfrau verlangt zusätzliche Betreuung
- AG übermittelt bei Kindkrank inkorrekte Stundenanzahl an KK