Martina HH
Meine Tochter wurde letztes Jahr geboren und als sie 7 Monate alt war bin ich wieder Vollzeit arbeiten gegangen. Leider habe ich damals auf meine übrige Elternzeit offiziell verzichtet. Da mein Mann mittlerweile einen Job im Ausland angefangen hat, würde ich nun doch gerne meine restliche Elternzeit nehmen. Ich weiß dass es dafür die Zustimmung des Arbeitgebers benötigt, ich würde jedoch gerne wissen ob und welche Möglichkeiten ich habe wenn mein Arbeitgeber nicht zustimmt. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, ich würde ganz einfach den Antrag schriftlich mit einer Frist von sieben Wochen stellen und es als Selbsverständlichkeit darstellen. Ich persönlich halte einen Verzicht im Voraus für unwirksam. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Wie alt ist deine Tochter jetzt? Luvi
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vier Fragen: Kann man auch zunächst auf die Elternzeit verzichten (mache homeoffice und versuche nebenbei zu arbeiten) und falls es nicht funktioniert, nach Wochen/Monaten doch noch Elternzeit- und geld in Anspruch nehmen? Könnte mein Mann dennoch ein oder zwei Monate Elternzeit nehmen (auch wenn ich verzichte)? Stimmt e ...
Guten Morgen, meine 2. jährige Elternzeit endet in kürze und mein AG hat mir nun zwei Optionen angeboten: A: Teilzeit in Elternzeit B: neuer Arbeitsvertrag in Teilzeit mit unterschriebener Verzichtserklärungen auf das dritte Jahr Elternzeit. Ist Option B überhaupt rechtens? Kann mein AG eine Verzichtserklärung von mir verlangen??? Vie ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren. Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...
Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...
Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes im Februar 2025 (inklusive Mutterschutz) 22 Monate Elternzeit beantragt, da man nur solange Elterngelb bekommt. Das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber seit meiner Schwangerschaft in eine Schieflage geraten ist, deshalb möchte ich nun doch die vollen 36 Monate bis zu 3.Geburtstag des Kindes ...
Sehr geehrte Frau Bader, ist es mir erlaubt während meiner Elternzeit zu studieren, vielleicht sogar ohne das meinem Arbeitgeber mitzuteilen? Damit wäre ich auch automatisch weiter krankenversichert, nicht wahr? Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Ja, während der EZ bin ich selber beitragsfrei versichert, also gilt es dann während eines Studiums weiterhin, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Danke Ihnen nochmal
Die letzten 10 Beiträge
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Selbstständig während Elternzeit
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit