Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich muss nochmal nerven. Ich habe mich wahrscheinlich nicht richtig ausgedrückt, als ich die Frage stellte und verstehe leider Ihre Antwort nicht. Während der Schwangerschaft war ich schwangerschaftsbedingt krank geschrieben. Das führte zu einer Woche Krankengeldbezug. Ich fürchte nun, wenn der Monat herausgerechnet wird und der 13. Monat vor dem Geburtstermin dafür in die Berechnung einbezogen wird, dass ich unterm Strich ein paar Euro weniger Elterngeld bekomme. Grund: innerhalb der letzten 12 Monate habe ich eine Gehalts- und Arbeitszeiterhöhung bekommen und hätte damit im Krankengeldmonat immer noch mehr verdient als in dem 13. Monat vor Geburtstermin. Ich bekam bei der Elterngeldstelle die Auskunft, dass ich in den sauren Apfel beissen müsse. Meiner Meinung nach würde aber genau dies gegen das Elterngeldgesetz verstoßen, denn darin steht doch, dass Mütter mit schwangerschaftsbedingten Krankheiten nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere Mütter. Gilt das nicht auch im Umkehrschluss? Ich würde mich freuen, wenn Sie mir nochmals antworten könnten.
Hallo, jetzt mal ganz ausführlich: Wenn Sie aufgrund von schwangerschaftsbedingen Beschwerden krank geschrieben sind (z.B. Blutungen), dann wird das Krankengeld bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert. Stattdessen werden dann Zeiten genommen vor dem Krankengeldbezug. Waren Sie also in den 12 Monaten vor der Geburt z.B. 2 Monate schwangerschaftsbedingt in Krankengeldbezug, dann nimmt die Elterngeldstelle nicht die 12 Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage, sondern klammert die zwei Monate Krankengeld aus und veranschlagt dafür zwei Monate mit Gehalt. Also sozusagen 14 Monate vor der Geburt. Wenn die AU nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, dann wird das Krankengeld nicht berücksichtigt und auch keine Sonderregelung getroffen. Es ist dann tatsächlich so, als hätten Sie in diesen Zeiten kein Einkommen gehabt, weil Krankengeld an sich ja schon eine Lohnersatzleistung ist. Liebe Grüsse, NB
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