JJ
Hallo Frau Bader, meine Freundin hat am 07.06.2015 ihre erste Tochter bekommen und ist danach bis 02.08.2015 im Mutterschutz gewesen bei voller Besoldung (sie ist fest angestellt als Lehrerin). Ihr Mann hat 2 Monate Auszeit genommen. Sie selbst hat die Elternzeit vorzeitig beendet am 25.04.2017, da sie ihre zweite Tochter am 05.06.2017 zur Welt brachte. Bekommt meine Freundin fürs 2. Kind auch Mutterschutzgeld? Wenn ja, wie lange und hoch? Wie lange gilt die EZ beim 2. Kind nachdem sie fürs 1. Kind vorzeitig die EZ beendet hat? Vielen Dank für eine Antwort Frau Bader!
Hallo, 1. Sie bekommt volles Mutterschaftsgeld bzw. als Beamtin vollen Lohn 2. Bis zu drei Jahre kann sie Elternzeit für das zweite Kind nehmen Liebe Grüße NB
mellomania
in welchem bundesland? ich spreche jetzt für BW. wenn sie die elternzeit von kind 1 auf einen tag vor dem neuen mutterschutz gekündigt hat, wird das rp das deputat festlegen, was sie VOR der Elternzeit hatte. daher erhält sie mutterschutzgeld in höhe des deputats vor der elternzeit. wenn das volles Dep war, dann gut. war es weniger, dann das. sie kann bis zu 24 monate von kind 1 über das dritte lebensjahr hinaus nehmen. das heißt der rest von der elternzeit kind 1 wird ihr zurückgespielt. sie muss es benommen haben, bis kind 1 acht jahre alt ist. also rechtzeitig vorher beantragen, damit die restelternzeit einen Tag vor dem 8 geburtstag des kindes endet. alles was drüberlappt fällt weg wenn sie zu spät den rest antritt. sie kann daher mit elternzeit kind 2 beginnen z.b. ein jahr und dann teilzeitdeputat im rahmen dieser elternzeit arbeiten. was für eine schule ist sie? schreib mir mal pn, dann kann ich dir die genaue stundenzahl nennen, die sie arbeiten kann und die bedingungen...
JJ
Antworten: Re: Nochmal bzgl. Mutterschutzgeld Hallo, 1. Sie bekommt volles Mutterschaftsgeld bzw. als Beamtin vollen Lohn 2. Bis zu drei Jahre kann sie Elternzeit für das zweite Kind nehmen Liebe Grüße NB Antwort von Nicola Bader am 17.10.2017 Herzlichen Dank! Damit helfen Sie ihr sehr!
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