Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nicht-Verlängerung des Arbeitsvertrags wegen SS (nochmal, sorry)

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nicht-Verlängerung des Arbeitsvertrags wegen SS (nochmal, sorry)

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Hallo Fr. Bader, vielleicht hatten Sie meinen weiteren Beitrag zu dem Thema nicht mehr gelesen, daher füge ich ihn hier nochmals ein. Es ging darum, dass der AG die versprochene Vertragsverlängerung des zunächst befristeten Vertrags einer Erzieherin nach Mitteilen der SS mit "dumm gelaufen" abgesagt hatte. Danke erstmal für Ihre Antwort! (Auch an TinaDA35!) Hatte es so weitergegeben... Vielleicht können Sie nochmal weiterhelfen? Zum Beweisen: Schriftlich wurde wie gesagt nichts festgehalten; die betr. Erzieherin hat es wohl ihren Kolleginnen und der KiGa-Leitung erzählt (die außerdem über die Regelung der Gemeinde Bescheid wissen, dass zunächst vorhandenes Personal weiter beschäftigt wird, bevor jemand Neues eingestellt wird) und ihr Mann hatte die Telefonate mitbekommen; meines Wissens nach ist auch wie gesagt mindestens eine Kollegin mit befristetem Vertrag weiter beschäftigt worden. Würde so etwas als Beweise gelten? Wäre dieser Fall mit dem Fall vom Arbeitsgericht Mainz, 3 Ca 1133/08, vergleichbar, nach dem dann der AG die Beweislast trägt, dass er nicht gegen das AGG verstoßen hat? Oder habe ich da etwas übersehen / falsch verstanden? Was könnte man sich hier unter einer "angemessene Entschädigung" vorstellen? Inzwischen arbeitet übrigens die neue Kollegin, die an ihrer Stelle eingestellt wurde, nicht mehr dort (hat gekündigt) und die andere Erzieherin steht im Moment allein da, auch die Kinder und Eltern hätten die damals schwangere Erzieherin gerne behalten bzw. jetzt wieder... Zum verminderten Elterngeld kommt ja noch der Ärger über die ganze Sache und dass ihr viele sagen: das war schon richtig so, dass ihr Vertrag nicht verlängert wurde, weil sie ja schwanger war - ganz egal, dass sie gerne weiter gearbeitet hätte (und das auch gekonnt hätte). MfG, Montian


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in dem o.g. Urteil konnte die Klägerin beweisen, dass die mangelnde Verlängerung auf die SchwS zurückzuführen war. Das scheint hier doch gerade nicht der Fall zu sein Liebe Grüsse, NB


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