Patchwork
Hallo, am 14. Dezember läuft mein befristeter Arbeitsvertrag im Pflegeheim aus. Ich habe danach mit einer Festanstellung gerechnet. Nun habe ich vor 2 Tagen positiv getestet . Mein Arbeitgeber legte mir gestern eine Verlängerung meines Arbeitsvertrages für 1 Jahr hin. Bisher war es so dass er alle Frauen nicht verlängerte, wenn sie von der Schwangerschaft erzählten. Ich war über eine erneute Befristung nicht vorbereitet und habe mit ihm das Gespräch gesucht. Er meinte, er will mich auf jeden Fall behalten und ich solle ihm vertrauen . Er übernimmt mich auf jeden Fall. Er sehe nicht das Problem. Wenn mir aber so viel daran liegt , dann solle ich der Geschäftsführung schreiben, dass ich um eine Festanstellung bitte . Da wird er es dann schon irgendwie durchbekommen . Ich weiß mir nun keinen Rat. Unterschreibe ich einfach den befristeten Vertrag oder kämpfe ich um eine Festanstellung und sage dann in der 12 SSW , dass ich schwanger bin . Es fühlt sich link an. Mein Arbeitgeber kann ja zurück rechnen und weiß dann , dass ich schon schwanger war. Da ich schon 41 bin und eine Fehlgeburt hinter mir habe , möchte ich nicht eher von meiner Schwangerschaft erzählen. Ich habe ja auch noch keine Bestätigung vom Arzt und weiß nicht , ob dieses Mal alles gut geht. Was würden Sie aus rechtlicher Sicht mir raten. Die ( vom Arzt noch nicht bestätigte ) Schwangerschaft zurückhalten und den Verlängerungsvertrag unterschreiben, welcher dann ja in der Elternzeit auslaufen würde oder aber schriftlich um Festanstellung bitten, um nach der Elternzeit in den Beruf zurück kehren zu dürfen. Ich bin sehr ratlos. Danke für Ihre Hilfe. Viele Grüße
Hallo, sagen würde ich es ihm ehrlich gesagt auf keinen Fall.Der Gesetzgeber schützt hier die Schwangere. Entweder Sie unterschreiben den Vertrieb befristeten Vertrag, oder Sie versuchen, einen unbefristeten zu bekommen. ich würde letzteres zumindestens versuchen, ansonsten können wir immer noch dem befristeten Vertrag nehmen. Liebe Grüße NB
Felica
Ich würde unterschreiben oder um festeinstellung bitten. Und alles Gute.
Berlin!
Ich stelle mir erneut die Frage: warum schon wieder befristet? Ist eine erneute Befristung denn zulässig? Davon ab: Sieh' zu, dass Du einen unbefristeten Vertrag bekommst. Diese andauernde Befristung ist einfach unmöglich, ganz abgesehen von deiner Schwangerschaft. Wenn er Dich wirklich behalten will, warum dann erneut so eine kurze Befristung? Allerdings wird Dein AG nicht begeistert sein, wenn er Dich dann ext. gleich ins BV schicken muss. Aber da darfst Du ganz lässig mit umgehen.
Patchwork
Danke schon mal für Eure Gedanken. Ich arbeite als Ergotherapeutin im Pflegeheim. Dadurch muss ich nicht ins BV. Und könnte bis zum Mutterschutz arbeiten.
Felica
Befristeter Vertrag als Ergotherapeutin? Der AG ist selten dämlich. Hier würde man dur wahrscheinlich direkt 5 Verträge - unbefristet - anbieten.
Frau_H.
In unserer Altenpflegeeinrichtung müssen wir z.T. befristete Verträge vergeben, da sie auf dem Papier andere, derzeit ruhende Vertragsverhältnisse ersetzen (wegen EZ, BV, Langzeitkrank usw.). Hängt u.a zusammen mit dem Stellenschlüssel der zugrunde liegt... ich nehme an, dass das hier auch der Fall ist. Muss im Übrigen auch nicht auf den ersten Blick für "Außenstehende" ersichtlich sein (z.B. Ergo auf die Stelle einer Pflegefachkraft o.ä.). Ich würde den befristeten Vertrag unterschreiben, irgendwann mit der Schwangerschaft herausrücken, weiterhin gute Arbeit leisten, den Vertrag in der EZ auslaufen lassen - gutes Verhältnis zum AG vorausgesetzt - und optimistisch sein, dass ich nach der Elternzeit neu einsteigen kann. Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, dass wir eine Fachkraft auf diesem Wege immer zurücknehmen würden, da die Bedarfe da sind und sich die Lage sicher auch weiter verschärfen wird in den Einrichtungen. Und ganz ehrlich: sollten alle Stricke reißen, wird sich vmtl innerhalb eines Tages ein neuer Job finden lassen. Ergotherapeuten werden ohnehin gesucht und der Wunsch nach multiprofessionellen Teams in der Pflege ist auch wachsend. Ps: EG muss dann so bezogen werden, dass auch nach Auslaufen des Vertrags die KV beitragsfrei bleibt (Basis-EG vs EG Plus).
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