Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

neues Gesetz/Gemeinsames Sorgerecht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: neues Gesetz/Gemeinsames Sorgerecht?

sammyasz

Beitrag melden

hallo, habe mal eine Frage zum neuen Gesetz des gemeinsamen Sorgerechts. Mein Partner hat eine 9 jährige Tochter. Seine Exfreundin hat ihm bis jetzt das gemeinsame Sorgerecht verweigert. Mit dem neuen Gesetz möchte er dies ändern und das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Nun meine Frage: Ab wann hat er das Mitbestimmungsrecht? Ab Antragsstellung oder erst nach Gerichtsbeschluss? Bsp. Er sucht sich eine Anwältin oder geht zum Jugendamt und versucht so eine Klärung mit der Kindsmutter zu bekommen. Sollte sie diesem nicht zustimmen folgt der gerichtliche Weg. Was wäre wenn die Kindsmutter in dieser Antragsphase noch heiratet und der Tochter den partnerlichen Nachnamen gibt. Tochter hat z.Z. den Nachname der Mutter. Ist dies noch möglich oder kann sich der Kindsvater dagegen wehren? bzw. wichtige schulische belange: kann sie dies immer noch allein entscheiden oder braucht sie schon ab Anwaltsschreiben das Einverständnis des Kindsvaters? Ich danke für ihre Antwort und wünsche einen schönen Abend.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, er kann sich tatsächlich erst wehren, wenn der Antrag durch ist. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Puh, ich weiss es nicht sicher. Aber ich denke dass es ab Antragstellung ein schwebendes Verfahren ist. Und ich an seiner Stelle würde dad beim zuständigen Standesamt melden bei dem sie heiraten wollen und darauf hinweisen dass er damit nicht einverstanden ist. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass das Kind ja nun auch eh nicht seinen Namen trägt und er mal in sich gehen soll warum er da was gegen hat. Ich denke er wirbelt da mehr Dreck auf welches dem Kind schadet. Immerhin wächst das Kind mit diesem Mann auf, wird eine Bindung haben. Nimmt die Frau den Namen an, dann heisst keiner mehr wie das Kind. Von daher mein Rat : Sorgerecht auf jeden Fall beantragen, aber lasst das Veto beim Namen. Da geht es in meinen Augen nicht ums Kind, sondern um der Ex Steine in den Weg zu legen. Keine Gute Basis.


sammyasz

Beitrag melden

danke für deine schnelle antwort. es geht hier nur um die möglichkeit der heirat, mehr steht da nicht fest. bei der namensänderung geht es nicht um ärgern der kindsmutter, sondern damit das kind nicht den namen des neuen partners bekommt. geheiratet ist schnell, namen werden schnell geändert. doch was ist wenn eine ehe nicht hält und eine scheidung kommt. dann hat das kind den namen des ex-partners und muss ihn behalten, obwohl sie nicht mit ihm verwandt ist.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Naja, die Mutter heisst dann ja auch so. Und im Endeffekt wird das Kind aber nie den Namen Deines Partners haben. Von daher finde ich die Empörung darüber nicht sooooo angebracht. Versteh mich nicht falsch, aber da keine namentliche Bindung zum Vater ist, wird es auch vor Gericht schwer dies zu unterbinden. Es entspricht dann eher dem Kindeswohl so zu heissen wie die Mutter als so wie keiner. Ich bin eh dann dafür dass der Mann den Namen der beiden annimmt. Man muss abwägen ob sich der Streit lohnt dafür. Im Endeffekt leidet nur das Kind.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Achso, das Kind ist ja 9, da wird es auch befragt dazu mit dem Namen. Je nachdem wie sie selbst dazu steht kann dann auch über den Kopf des vaters hinweg entschieden werden, Haben die beiden denn guten Kontakt miteinander ? Drück Euch die Daumen fürs Sorgerecht, diese Änderung ist einfach toll !


sammyasz

Beitrag melden

papa und kind haben von anfang an einen super kontakt. sie ist gerne bei ihm und freut sich auf jeden umgangstermin. zur kindsmutter ist der kontakt im moment etwas schwierig, was an einer anderen sache liegt, die nicht das kind betreffen. ich hoffe das wandelt sich bald wieder zum positiven. das alle den namen der kindsmutter behalten wäre natürlich das beste, aber das liegt nicht in meinem ermessen.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Dann ist das Sorgerecht eine Formsache bei den Bedingungen. Das ist super. Wegen dem Namen würde ich dann echt abwarten. Und er soll sie dann mal fragen wie sie das sieht. Möglich ist ja auch, und nun wird es raffiniert *gg* , dass sie dann den Namen vom Papa nimmt. Wenn die Ehe der Mama dann scheitern sollte, dann heisst sie immerhin wie der Papa.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Meine Tochter ist 9 und immer noch Bettnässerin. Uns wurde eine Kinder-Therapeutin empfohlen, die auf dieses Thema spezialisiert ist. Meine Tochter würde gerne zu ihr gehen. Leider ist ihr Vater dagegen. Er möchte nicht, dass sein Kind zur Therapie geht. Wir sind seit 4 Jahren getrennt und haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich ...

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich Urlaubsverteilung. Kann meine Ex Frau (7 Jahre geschieden), bestimmen das ich meine 12 jährige Tochter, 6 Wochen im Jahr nehmen muss. Also 6 Wochen Urlaub die ich an Tagen gar nicht zur Verfügung habe ? Laut meiner Ex Frau soll ich gesetzlich dazu verpflichtet sein, da wir gemeinsames So ...

Hallo Frau Bader, ich hatte vor einigen Monaten schon mal geschrieben. In der Zwischenzeit hatte ich mit dem KV nochmal gesprochen und wir haben uns zusammen gerauft. Leider sind die Streitereien bzw die Ignoranz von seiner Seite aus schlimmer geworden und ich möchte jetzt endgültig den Schlussstrich ziehen. Ich merke wie sehr mich die Situation ...

Guten Tag. Ich befinde mich grade in der Trennung vom Vater meiner 1 jährigen Tochter. Wir leben derzeit noch zusammen,leider geht mir die angespannte Stimmung an die Psyche. Ich würde mich gerne zurückziehen entweder zu einer Freundin oder zu meiner Familie.(steht noch nicht ganz fest) nun mein eigentliches Problem,der Kv verbietet es mir aufg ...

Hallo Liebe Frau Bader, ich mache mir ein paar Sorgen: Mein Exfreund und ich haben eine 5 Monate alte Tochter. Bereits vor der Geburt haben wir das gemeinsame Sorgerecht vereinbart. Wir waren nicht verheiratet. Seit drei Wochen sind wir ungetrennt. Er ist in Berlin gemeldet, ich in Kiel. Er arbeitet unter der Woche in Kiel und hat hier in mein ...

Hallo Frau Bader, Der KV wollte nichts von der Schwangerschaft wissen, mich wie Abschaum behandelt und sich dann niewieder gemeldet. Dem Kind zu Liebe, haben wir Vaterschaftsanerkennung vollzogen. Mein Kleiner ist jetzt 7 Monate alt. Ich liebe es Alleinerziehende Mutter zu sein. Ich stehe Mitten im Leben, alles ist wunderbar. Ich hasse den Vater ...

Hallo Frau Bader, Ich wohne vom Vater meines Kindes (15 Monate) seit etwa 8 Monaten getrennt. Wir haben allerdings noch mehrmals pro Woche Kontakt und unser Kind ist einmal nach seinem Feierabend und samstags bis Nachmittags bei ihm. Mir geht es mit diesem engen Kontakt allerdings immer schlechter, sodass ich den Kontakt deutlich reduzieren ...

Es ist echt wunderbar, was einem hier so alles angedichtet wird und in welche Richtung dann gleich die Expertenmeinung gelenkt wird! Danke. Nirgendwo steht, dass ich den Umgang zwischen Vater und Kind ändern oder reduzieren oder oder oder möchte. Euch gehts anscheinend nicht ganz gut. Das Kind liebt seinen Vater und das ist auch schön so. Ic ...

Liebe Frau Bader, der Vater meines Kindes will das geteilte Sorgerecht. Ich bin jedoch dagegen da er meiner Meinung nach nicht in der Lage ist das Kind (4 Jahre ) alleine zu betreuen. Er war bis jetzt nur paar Stunden mit ihm alleine, sonst immer bei seinen Verwandten, zahlt kein Unterhalt obwohl er einen sehr guten Job hat, besitzt keine Kleidung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Exmann und ich haben eine gemeinsame Tochter. Sie ist 12 Jahre und seit Januar besteht kein Kontakt mehr zu ihrem Vater. Das ganze ging vor Gericht und er hat akzeptiert, dass sie entscheiden darf, wann sie Umgang und Kontakt möchte. Bevor hier Aussagen kommen, dass ein Umgang wichtig ist: es sind dort wirklich wir ...