schwarze lilie
Guten Tag Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag über 30 Wochenarbeitsstunden bei meinem aktuellen AG. Nun möchte ich meine Elternzeit nutzen, um mich beruflich umzuorientieren, gerne zunächst mit meinem aktuellen AG in der Hinterhand. Falls ich eine Stelle bei einem neuen AG finde und bei meinem alten maximal für die Dauer der Elternzeit angestellt bleiben möchte, muss mein alter AG dies bewilligen bzw hat das Recht auf Widerspruch. Während dieser vier Wochen Frist muss ich den neuen Arbeitsvertrag aber schon unterschreiben. Was passiert, wenn mein alter AG Widerspruch einlegt? Muss ich dem neuen AG mitteilen, dass ich den Arbeitsvertrag mit meinem alten AG noch nicht gekündigt habe und zunächst auch nicht kündigen werde? Vielen Dank für eine kurze Antwort!
Hallo, wenn Sie während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten wollen, müssen dem alten Arbeitgeber alle genauen Bedingungen genannt werden wie zum Beispiel Arbeitsortarbeitszeit und Arbeitgeber und dieser kann dann aus betrieblichen Gründen, zum Beispiel weil es sich um einen Mitbewerber handelt, ablehnen. Sie können dann immer noch zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Liebe Grüße NB
Felica
Dein AG muss erst die Zustimmung geben das du woanders arbeiten darfst. Das darf er verweigern, erst recht wenn er ja eine TZ-Stelle hat. In dem Fall müsstest du eben kündigen.
schwarze lilie
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort! Es ist aber schwer praktikabel, dass man einen neuen Arbeitsvertrag vier Wochen nicht unterschreibt. Was passiert, wenn man trotzdem unterschreibt?
schwarze lilie
Hallo! Ich habe eine ähnliche Frage aus 2017 in diesem Forum gefunden, die Frau Bader ausführlich beantwortet hat - insofern sind meine Fragen auch geklärt!
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