Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

neue Elterngeldberechnung ab 1.Jan.2011

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: neue Elterngeldberechnung ab 1.Jan.2011

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Hallo! Nach neuer Elterngeldberechnung bekomme ich ab Jan. 2011 nur noch 65% anstatt wie bisher 67% meines letzten Jahredurchschnittgehaltes. Da ich mein Elterngeld auf 2 Jahre habe aufteilen lassen, bekomme ich nun 13 Monate lang weniger, als zuvor. Soll man einfach mal einen Widerspruch einlegen, falls dies mehrere tun und evtl. eine Änderung erfolgt? Was raten Sie mir? MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie hätten, das ist hier auch durchs Forum gegangen, den Antrag ändern können und hätten dann in 2010 mehr bekommen. Jetzt ist das Thema leider durch Liebe Grüsse, NB


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Hallo, meinst du mit den 13 Monaten die letzten 13 Monate der Verlängerung? Denn dann wären das doch nur noch 3 Monate, die für die Berechnung mit den 65% relevant sind, oder? Denn der verdoppelte Auszahlungszeitraum hat ja erstmal nichts mit dem Berechnungszeitraum zu tun. Somit bekommst für die verbleibenden 13 Monate zwar weniger Geld, aber der reduzierte Anspruch (also das was du weniger bekommst) wird nur für 3 Monate ausgerechnet. Die Monate in denen du bereits 67% Elterngeld bekommen hast, werden nachträglich natürlich nicht reduziert. Zum ersten Geburtstag deines Kindes wird dir eine Gesamtabrechnung zugehen, in der das dann festgesetzt werden wird und aus der hervorgeht, wie hoch der verbleibende Auszahlungsbetrag für die verlängerte Auszahlungsoption ist. VlG Annette


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War das nicht aber nun nur für Neuanträge ? Die können doch nicht alle laufenden Berechnungen neu machen ? Bei ALG2 wird es ab 1.1. auch auf die laufenden Elterngelder angerechnet, aber das ist ja auch was anderes.


Mitglied inaktiv

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Ich hab auch einen Brief von der Elterngeldstelle bekommen, dass ab 01.01.11 das Elterngeld neu berechnet wird und ich die letzten drei Monate nur noch 65% bekomme. Aber eigentlich wärs schon echt heftig, wenn die alle Berechnungen neu machen würden, aber wenns ums sparen geht, kennt der Staat ja nix...


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Jepp, gilt auch für laufende Zahlungen. Ärgert mich sehr, bekomme noch 9 Monate Elterngeld (ohne Splittung)... Noch mehr ärgere ich mich, dass das nicht früher bekannt wurde. Denn dann hätte mein Mann direkt nach der Geburt Elternzeit (mit 67%) genommen und nicht erst im neuen Jahr (mit 65%). Gruß Sabine


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Gestern kam ein Bericht darüber in den Nachrichten und da sagten sie, dass die Eltern des kleinen Max ( oder so ) Glück hatten, wäre er 2011 auf die Welt gekommen hätte es nur noch 65% gegeben. Widerspricht sich dann doch aber ?


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das ist eine farce http://www.wz-newsline.de/home/politik/nrw/32-000-familien-in-nrw-von-kuerzungen-im-elterngeld-betroffen-1.536391


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Krass, da wissen die Medien mal wieder selbst nicht was nun stimmt. Hatte eh keine 1200 Euro netto, von daher Glück gehabt.


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Die neue Berechnung gilt nur für die Anspruchsmonate, die nach dem 1.1.2011 liegen, d.h. die Monate, die in 2010 liegen werden auch 2011 noch in der bisherigen Höhe ausgezahlt. Beispiel: Kind geb. am 1.6.2010, Anspuch 12 Monate, ausgezahlt auf 24 Monate. ElG bisher (also mit 67 % 1340,- €), neu 1300,- € Auszahlung: 06/2010 bis 12/2010 (= 7 Lm'e): (1340,- ./. 2 =) 670,- 01/2011 bis 05/2011 (= 5 Lm'e): (1300,- ./. 2 =) 650,- 06/2011 bis 12/2011 670,- 01/2012 bis 05/2012 650,- Alles andere ist falsch!


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