Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neue Elterngeldberechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neue Elterngeldberechnung

ElaOdi

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Hallo Frau Bader, Ich bin mit meinem ersten Sohn von Juni 2012 bis Juni 2013 in Elternzeit gewesen. Im Juni 2013 bin ich in den Mutterschutz mit meiner Tochter gegangen. Die Elternzeit läuft nun am 31.08. 2014 aus. Am 01.09 fange ich wieder voll an zu arbeiten. Das Elterngeld wird bis Juni 2014 bezogen, den Höchstsatz + Geschwisterbonus. Wie würde sich mein Elterngeld neu berechnen, wenn ich im August wieder schwanger wäre? Dann würde ich ja nur 9 Monate Gehalt beziehen. Werden dann noch die restl 3 Gehälter aus dem Jahr 2012.0, vor der Geburt meines ersten Kindes, mitgerechnet? Wir diskutieren im Freundinnenkreis ;-), und finden keine Lösung. Ich hoffe sie können uns aufklären. Vielen Dank im vorraus für ihre Antwort. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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so ist es, wird also wieder auf den Höchstsatz + Geschwisterbonus hinauslaufen, sofern Du wieder Volltzeit arbeitest bis zum Mutterschutz.


ElaOdi

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Vielen Dank für die fixe Antwort.


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