Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ich befinde mich seit März 2000 im Erziehungsurlaub, der von mir für 3 Jahre bei meinem Arbeitgeber beantragt wurde. Ich habe mich aber jetzt dazu entschieden eine Nebentätigkeit auf 630 DM Basis auszuüben. Laut meines Arbeitsvertrages muß ich aber ein Einverständnis von meinem Arbeitgeber einholen. Höchstwahrscheinlich wird er mir das Arbeiten aber nicht gestatten, weil es sich bei der neuen Firma um einen Konkurrenten handelt. Aus finanziellen Gründen und einem weiten Arbeitsweg kann ich eine Arbeit in meiner alten Firma nicht antreten. Meine Fragen: -Kann mir mein Arbeitgeber die Nebentätigkeit verweigern? -Kann er mir während des Erziehungsurlaubes eine Kündigung aussprechen, aufgrund der von mir genannten Tatsachen? -Muß ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich gegen meinen Arbeitsvertrag verstoße(es ist nicht darin enthalten, was ich während meines Erziehungsurlaubes arbeiten darf)? -Wie verhält es sich mit meiner von der Firma einbehaltenen Lohnsteuerkarte? -Laut dem Finanzamt bekomme ich für dieses Jahr keine Steuerfreistellung, weil ich bis März noch Gehalt bezogen habe und die neue Arbeitsstelle braucht unbedingt entweder diese Freistellung oder meine Lohnsteuerkarte. Kann ich eine 2 Steuerkarte beantragen, ohne daß mein Arbeitgeber von meiner neuen Arbeit erfährt? -Wäre es sinnvoll bei Nichtgenehmigung selber zu kündigen? Ich danke Ihnen für einen guten Rat im voraus. Hanka
Liebe Hanka, das Gesetz sieht ebenfalls eine Zustimmung des AG vor. Er muß eine Ablehnung allerdings innerhalb von 4 Wo. schrftlich begründen. Hinter seinem Rücken würde ich gar nichts machen, denn u.U. berechtigt ihn das zur außerordentlichen Kündigung. Es führt kein Weg am alten AG vorbei. Gruß, NB
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Liebe Frau Bader, bereits vor Beginn meiner Elternzeit hatte ich eine freiberufliche Nebentätigkeit mit schriftlichem Einverständnis durch meinen Arbeitgeber. Darf ich diese dann auch (ohne erneute Genehmigung) in der Elternzeit weiterführen? Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Herzliche Grüße Maja
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Liebe Frau Bader, bereits vor Beginn meiner Elternzeit hatte ich eine selbstständige Nebentätigkeit bei meinen Arbeitgeber gemeldet. Nunmehr führe ich diese Art der Beschäftigung nicht mehr aus und würde gerne einer anderen Art nachgehen. Darf ich die neue Art ohne erneute Genehmigung in meiner Elternzeit weiterführen oder muss diese nochmal ...
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