Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nebenjob in Elternzeit

Frage: Nebenjob in Elternzeit

Btby

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Muss mein Arbeitgeber dem Job den ich annehme explizit mit Benennung der Tätigkeit und neuen vorübergehenden Arbeitgebers schriftlich stattgeben? Oder reicht „Frau xy darf so viele Stunden arbeiten“? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der andere AG sollte schon genannt sein. Sonst sagt er nachher, er habe den AG nicht gewollt. Liebe Grüße NB


Dojii

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Du bist verpflichtet, die Art der Tätigkeit, den Stundenumfang und den Namen des anderen/neuen Arbeitgeber anzugeben, genauso sollte auch die Antwort des Arbeitgebers ausfallen, damit es am Ende nicht zu Problemen kommt.


Btby

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Danke! Ich habe keine Probleme damit alles anzugeben und mein Arbeitgeber sagt eh allem zu. Dachte nur eventuell kann man es allgemein halten damit ich flexibler bin. Dann muss ich mich wohl bald mal festlegen


User-1736455377

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Verpflichtet nicht - aber je allgemeiner du deinen Antrag formulierst, um so mehr Spielraum hat der AG, dich dann einzusetzen. Also 20 Std wöchentlich - dann kann er die innerhalb der Betriebszeiten verteilen wie er möchte. 20 Std Mo-Fr zwischen 8-15 Uhr schränkt ihn mehr ein bzw. verschafft dir die Sicherheit, dass du nicht plötzlich von 15-19 Uhr arbeiten musst obwohl die Kita gar nicht so lange geht.


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