Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachteil bei Aushilfe während Elternzeit?

Frage: Nachteil bei Aushilfe während Elternzeit?

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Hallo Frau Bader, ich bin derzeit im zweiten Jahr meiner Elternzeit und erhalte entsprechend kein Geld mehr. Vor der Elternzeit hatte ich einen unbefristeten Vollzeitvertrag, der ja eigentlich auch weiter besteht. Ich nehme an, dass er für die Elternzeit ruht, oder? Jedenfalls würde ich gerne auch während der Elternzeit schon wieder aushilfweise arbeiten. Wie ich jetzt gehört habe, würde sich das gerade anbieten, da meinem ehemaligen Team eine Sonderaufgabe aufgedrückt wurde und sie vorne und hinten nicht wissen, wie sie das mit dem vorhandenen Personal hinbekommen sollen. Allerdings ist diese Sonderaufgabe eine stupide Computertätigkeit, die keinerlei Fachwissen erfordert, während ich bisher qualifizierte Aktenbearbeitung in schwierigeren Fällen gemacht habe. So lautet auch meine Tätigkeitsbeschreibung. Ich bin nun unsicher, ob es für mich ein Nachteil sein könnte, wenn ich während der Elternzeit aushilfsweise einspringe und dann unqualifizierte Computertätigkeit ausführe. Irgend eine Art Vertrag muß ja dafür sicher auch geschlossen werde und ich befürchte, dass mein Chef dann wenn ich nach der Elternzeit in Teilzeit wiederkommen möchte, versuchen wird, mich dauerhaft auf einfache Computertätigkeiten abzuschieben und als Begründung heranziehen könnte, dass ich das ja schon einmal gemacht habe. Ist diese Befürchtung gerechtfertigt oder darf er das rechtlich nicht, auch wenn ich in diesem Bereich während der Elternzeit ausgeholfen habe? Unser Unternehmen ist so groß, dass alle arbeitsrechtlichen Schutzmöglichkeiten greifen, andererseits weiß ich, dass mein Chef mich ohnehin am liebsten auf eine unqualifizierte Computertätigkeit abschieben würde, weil er meine Stelle direkt zu Beginn meines Mutterschutzes einem anderen Kollegen gegeben hat, der bisher eine weniger qualifizierte Stelle hatte, und mit diesem Kollegen versteht er sich super und will auch keinen Ärger mit ihm, wenn er ihn wieder zurücksetzen würde. Vielen Dank für Ihre Rechtsauskunft und viele Grüße, Liane


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der EZ lebt der alte Vertrag wieder auf u Sie dürfen nicht schlechter gestellt werden. Ich würde in den vertrag mit aufnehmen, dass die "Herabsetzung" nur vorübergehend ist Liebe Grüsse, NB


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