Hallo Frau Bader, zur Sicherheit muss ich noch einmal nachfragen. Mein Kind ist nach dem 01.07.2015 geboren. Wenn ich die laufende Elternzeit vorzeitig beende um in Mutterschutz zu gehen, kann ich auch die nicht genutzten, aber schon beim AG angemeldeten Monate, übertragen? Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen, werde aber jetzt nur 22 Monate nutzen durch die vorzeitige Beendigung. Mein AG sagt, dass diese Monate verfallen und ich nur die noch nicht angemeldeten 12 Monate übertragen lassen kann. Vielen Dank im Voraus
von KleineElster am 27.11.2017, 09:07