Sonne248
Hallo, ich habe 19 Monate Elternzeit (mit Elterngeld Plus) und im Anschluss 7 Wochen Urlaub. Ich bin jetzt im letzten Elternzeitmonat und würde aber gerne noch 2 Monate länger zu Hause bleiben wollen, jedoch erst mal die 7 Wochen Urlaub beibelassen, da wir das Geld benötigen. Ist es möglich, nach den 7 Wochen Urlaub noch mal 2 Monate Elternzeit zu beantragen? Das wäre dann ja ohne Elterngeld - müsste ich das trotzdem mit dem Formular der Elterngeldstelle beantragen oder reicht formlos? Wichtig wäre erst mal zu wissen, ob das überhaupt an sich möglich ist von der Reihenfolge. Vielen Dank schon mal!
Hallo, Sie können mit Frist 7 Wo neue EZ beantragen. Die EG-Stelle betrifft das dann nicht mehr. Liebe Grüße NB
Felica
Wenn der AG zustimmt ja. Muss er aber nicht.
Himbeere2008
Während der Unterbrechung der Elternzeit hast du keinen besonderen Kündigungsschutz.
desireekk
Hallo, Das ist so nicht korrekt. Wenn zwischen den Eltern Zeit – Abschnitten weniger als acht Wochen liegen, dann gilt durch aus normaler Kündigungsschutz laut BEEG, der acht Wochen vor der zweiten Elternzeit beginnt. VG D
Himbeere2008
Das wusste ich nicht. Deshalb meine Warnung, nicht das der Schuss nach hinten los geht.
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