Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit Tz

Frage: Nach Elternzeit Tz

Fioeli87

Beitrag melden

Hallo Frau bader, Leider habe ich noch eine Frage. Ab 01.09.18 fange ich in Teilzeit a 5 std. 4 Tage an.Mein resturlaub von 21 Tagen bleibt mir zwar erhalten, doch die Vergütung ist nur noch von Teilzeit! Ist das rechtens? Leider habe ich keinenmöglichkeit den Urlaub im Anschluss an meine Elternzeit zu nehmen. Vorallem find euch das komisch, würde ich nur an 3 Tagen arbeiten, so hätte ich länger frei als wenn ich an 4 Tagen arbeiten würde.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es gibt da verschiedene Möglichkeiten. Wenn die Teilzeit dauerhaft ist, können Sie ja den Urlaub nicht aufheben. Dann besteht die Möglichkeit, dass der Urlaub in Vollzeit genommen und in Vollzeit abgegolten wird. Oder er wird im Dreisatz umgerechnet auf die Teilzeit. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Vergütung muss doch die selbe sein. ob du für TZ oder für VZ ist doch vom Stundenlohn her egal, der bleibt doch gleich. wenn du bei VZ 10 € die Stunde verdient hast, muss das für die TZ auch 10 € die Stunde sein. Außer du hast freiwillig eine Kürzung des Stundenlohnes akzeptiert. Was sich ändert sind die Stunden pro Tag und da muss der umgerechnet werden. Wenn du also vorher die 21Ttage bei 8 Stunden täglich erarbeitet hast muss das auf TZ pro Tag umgerechnet werden. 21* 8 Stunden entsprechen 168 Stunden. Das auf die TZ 5 Std a 4 Tage umgerechnet ergibt dann 33,6 Tage Resturlaub. Davon ab, wenn du nun nur noch 4 Tage die Woche arbeitest, dann hast du mindestens 16 Tage Jahresurlaub. Bei 3 tagen die Woche nur 12 Tage. Wie kommst du also darauf das du länger frei hättest wenn du nur an 3 statt an 4 Tagen frei hättest? Hast du die kompletten 3 Jahre EZ genutzt? Wenn nicht hätte ich eher TZ in EZ gewählt. dann würde der VZ-Urlaub nämlich bestehen bleiben bis nach der EZ. Und du könntest ihn dann später in VZ nutzen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...