Kürbisköpfchen2009
Hallo Frau Bader, zur Zeit bin ich in der Elternzeit (ca. 2 Jahre sind schon rum), ich hoffe Sie können mir paar Fragen beantworten: - Welche Gründe könnte der Arbeitgeber vorbringen, dass er eine Teilzeitbeschäftigung ablehnt? - Wie ist es, wenn der Arbeitgeber damit nicht einverstanden ist, dass ich nur 20 Std. die Woche arbeite…gibt es irgendwelche Vorgaben bezüglich der Mindestarbeitszeit, die ich leisten muss? - Wenn ich während der Vollzeit einen Stundensatz bekommen habe, muss der Arbeitgeber den gleichen Stundensatz bezahlen, wenn es um die gleiche Tätigkeit geht, auch wenn es dann ein Teilzeitjob wird? - Bis zu welchem Zeitpunkt müssen ich und mein Arbeitgeber uns "einigen", wie ich nach der Elternzeit arbeiten werde? Muss ich schriftlich einen Antrag stellen? Vielen Dank
Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB
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