Pusteblume19
Hallo Frau Bader, ich bin in Elternzeit und übe bei einem anderen AG einen 450€-Job aus. Nach meiner Elternzeit möchte ich in dem 450€-Job in Teilzeit arbeiten, 20 Std./Woche. Bei meinem alten AG wo ich vorher als Vollzeitkraft beschäftigt war, möchte ich auf 450€ Basis arbeiten. Geht das, dass ich beim alten AG das neue Teilzeitgesetz in Anspruch nehme und erstmal einen 450€-Job befristet auf 5 Jahre einreiche. Danach würde ja meine Vollzeitstelle wieder aufleben. Ich würde aber in den 5 Jahren beim anderen AG auf 20 Std./Woche arbeiten. Geht das? Vielen Dank bereits im voraus. Viele Grüsse Pusteblume19
Hallo, keine Ahnung, ob die Voraussetzungen für Brückenteilzeit erfüllt sind. Reden Sie mit dem AG Liebe Grüße NB
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