Kürbisköpfchen2009
Hallo Frau Bader, ich habe 2 Fragen: - Wenn mein Kind am 31. August geboren ist, ist der erste Arbeitstag dann der 1. September? - Wenn ich nach 3 Jahren Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten möchte, muss ich meinem Arbeitgeber nochmal Bescheid sagen....reicht es, wenn ich ihn anrufe oder muss ich es schriftlich machen. Eigentlich weiß er das ja, dass ich wieder arbeiten möchte, oder brauche ich irgendwas schriftliches in der Hand? ....ich möchte nur nicht irgendwelche Frist verpassen. Im Vorraus dankeschön. lg Kürbisköpfchen2009
Hallo, Sie meinen, wenn Sie die EZ ausschöpfen? Dann ist der 3. Geb. der erste Arbeitstag. Eigentlich muss man nicht Bescheid sagen, sollte sich aber in Erinnerung bringen Liebe Grüsse, NB
Lina_100
1. Arbeitstag ist der 31., immer der Geburtstag selbst. Nein, endet die EZ lebt der Arbeitsvertrag automatisch wieder auf. Die Stimmung ist aber bestimmt besser wenn man vorher ein Gespräch führt.
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