Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit kündigen und MUSCHU-Geld

Frage: Nach Elternzeit kündigen und MUSCHU-Geld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader. Ich war vor meiner Schwangerschaft in einer Klinik angestellt (öffentl. Dienst) - ich habe dort dann ein Schreiben erhalten, daß ich innerhalb von drei Monaten nach Entbindung kündigen muß, wenn ich nach EU nicht mehr kommen will. Damals wollt ich ja noch - aber inzw. gabs nur noch Knies und Knatsch und Getratsche hinter meinem Rücken und ich möchte doch nicht mehr arbeiten. Gibt es denn nicht eine Gesetztesgrundlage? Ich weiß doch auch in einem anderen Fall nicht, was in drei Jahren ist - es kann ja immer mal was dazwischen kommen. Bei meiner Freundin war das genauso - ihre Mutter wurde in dieser Zeit zum Pflegefall und sie konnte nicht mehr arbeiten gehen - ihr AG hat aber keine Probleme gemacht. AG hat mir geschrieben:"Sollten Sie die Absicht haben, das Dienstverhältnis zum Ablauf der Schutzfrist bzw. der Elternzeit zu kündgen, erscheint es uns wichtig, daruf hinzuweisen, daß nach den arbeitsvertraglichen Richtlinien ein Anspruch auf Zahlung des Übergangsgeldes (sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind) nur dann besteht, wenn das Dienstverhältnis innerhalb von drei Monaten nach der Niederkunft gekündigt wird." Was ist denn Übergangsgeld? Ich kann mit diesen Floskeln überhaupt nichts anfangen und kann daraus auch nicht erkennen, ob ich kündigen kann. Bitte helfen Sie mir, danke sandra Hab was vergessen .... Ich war vor dem Mutterschutz krankgeschrieben und zwar länger als sechs Wochen. Ich habe im Oktober nur noch 10 Tage Gehalt bekommen. Darf der Oktober bei der Berechnung des AG-Zuschusses zum MuschuGeld mitgezählt werden oder nicht - weil ich ja nicht den ganzen Monat bezahlt bekam. Also gelten die Monate Juli, August, September - oder August, September, Oktober(obwohl viel weniger Geld, weil nicht ganzen Monat bezahlt...) ich bekomme monatliches Gehalt - falls das Wichtig sein sollte und hatte immer sehr viele Überstunden. Liebe Grüße sandra


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich muß nicht, ich möchte gerne... zuerst hat man mir am Anfang gesagt, wenn ich gehen möchte, muß ich das gleich sagen und nicht am Ende des EU...stimmt das? Das Arbeitsklima war so schlecht, daß ich nicht mehr zurückgehen möchte, ich wurde während der Schwangerschaft und danach echt mies behandelt. LG Sandra


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...