mizuska
Liebe Frau Bader, 1. Ich war vor meiner Mutterschutz im Beschäftigungsverbot. Danach habe ich 1,5 Jahre Elternzeit genommen. Im April soll ich Anfangen zu arbeiten, ich bin aber erneut Schwanger und werde von meiner Frauenärztin erneut ein Beschäftigungsverbot bekommen. Werde ich soviel Geld bekommen wie vor der ersten Schwangerschaft? 2. Ich bin im Moment in der 16. Schwangerschaftswoche. Bis wann soll man den Arbeitgeber über den Schwangerschaft informieren? Rechtlich ist es ok, wenn ich eine E-Mail schreibe? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, 1. Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden - wenn Sie tatsächlich ein BV bekommen. Die Regeln sind ab diesem Jahr viel strenger und der AG muss Sie im zweifel umsetzen. 2. Ja, aber zeitnah damit der AG planen kann. Liebe Grüße NB
Lebkuchenfrau
Wie kannst du jetzt schon wissen, ob du im April von der Ärztin ein Beschäftigungsverbot bekommst? Klingt für mich irgendwie etwas unseriös.
mizuska
Antwort an Lebkuchenfrau: Ich weiß natürlich nicht 100%, ist aber beim Krankenschwester uns Altenpflege üblich. Lg
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