Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit Bv wie muss ich vorgehen?

Frage: Nach Elternzeit Bv wie muss ich vorgehen?

Sassi80

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Hallo Fr. Bader Undzwar ist folgendes eingetroffen. Ich bin kurz vor Ende der Elternzeit ungeplant schwanger geworden. Ich hätte am 19.8.15 wieder arbeiten müssen (ambulante Altenpflege), habe von meiner FÄ am 12.8.15 bereits das BV bekommen. Ich bin risiko Patientin,hatte bereits blutungen und daher darf ich nicht arbeiten. Steht mir jetzt mein Lohn zu oder nich, ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Ich habe wedr vom AG noch von der KV etwas gehört. Wie oder woran muss ich mich wenden? Ich danke und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Mfg S.C


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Bei Ihnen kann es doche ine Gefahr bedeuten, die Patienten zu heben etc - deshalb BV Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Zuerst an den AG was da los ist. Dir steht Dein Lohn zu. Wie und wo hast Du das BV denn abgegeben? Und was hast Du genau dazu gesagt oder geschrieben ?


Sassi80

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Ich habe es beim Arbeitgeber abgegeben und ich musste dem AG schriftlich von meiner Schwangerschaft in Kenntnis setzen nachdem ich bereits telefonisch bescheid gegeben hatte. Meine Personalchefin wollte es schriftlich haben und dann habe ich auch gleich nach erhalt des BV beim AG abgegeben. Nur habe ich noch nichts gehört


Sternenschnuppe

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Dann rufe an und frage nach. Lohn hätte ja längst dasein müssen. Oder rufe bei der Krankenkasse an und frage ob der AG die Umlage 2 für Dich beantragt hat. Die Krankenkasse vermittelt auch mit dem AG. Haben sie bei mir auch mal gemacht


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