Mitglied inaktiv
liebe Frau Bader, nach 14 monaten elternzeit möchte ich wieder an meinen alten arbeitsplatz zurückkehren, plötzlich 4 wochen vorher wird mir mitgeteilt, dass ich nicht meine alte position zurückbekomme,da es keine freien stellen gibt und ich einen änderungsvertrag für eine, meiner meinung nach ,unterqualifizierte stelle unterschreiben soll. geld soll gleichbleiben u. die stelle wird als " gleichwertig" schöngeredet.ich habe aber erfahren, dass der wahre grund nicht eine fehlende stelle sei, sondern man mit meiner arbeit "nicht zufrieden "gewesen sei. davon wurde mir persönlich nie etwas mitgeteilt ... was habe ich für möglichkeiten, wenn ich weiß, dass man mich in der verantwortungsvolleren tätigkeit nicht will? und womöglich schnell wegmobbt, sollte ich auf die stelle bestehen? wie muss der arbeitsplatz beschaffen sein, dass man von " gleichwertig" reden kann? muss ich den änderungsvertrag unterschreiben?( es bleibt mir wohl nichts anderes übrig...) entschuldigung, wurde etwas lang, danke! sabine
HAllo, man hat, je nach Vertrag, Anspruch auf die alte oder eine vergleichbare Stelle. Ansonsten nix unterschreiben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Warum solltest Du IRGENDWAS unterschreiben??? Wie sieht Dein Arbveitsvertrag aus, was ist dort in Bezug auf Deine (bisherige) Stelle geregelt? Niemals eine Änderungskündigung unterschreiben. Zur Not lass sie von einem Anwalt prüfen, lieber einmal so ca. 100 - 150 EUR ausgeben als auf Dauer das 100-fache draufzahlen! Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
danke, désirée, für deine meinung ; ich soll jetzt nochmal ein gesprächstermin bekommen..und möchte mich natürlich optimal darauf vorbereiten. aber von der betriebsratsvorsitzenden wurde ich schon darauf hingewiesen, dass ich sicher probleme bekomme, wenn ich auf meine alte stelle bestehe, ich wäre dann "unter beobachtung" und man würde sicher gründe finden.... ich bin da schon fast 10 jahre und weiß, dass das sicher so laufen wird.... problem ist, mein mann hat keinen job und ich will den job auch nicht aufgeben. blöde situation... aber dass mit prüfenlassen des vertrages werde ich sicherlich machen,, danke, lieber gruss, sabine
Mitglied inaktiv
Ich würde zu dem Gespräch jemanden vom Betriebsrat dazunehmen. Das darfst Du! Viele Grüße Désirée die bei kniffligen AN-Gesprächen immer von sich aus den Betriebsrat dazuholt!
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich habe mich vorab im I-net belesen, konnte aber keine für mich passende Antwort finden. ich versuchs ganz kurz zu machen. Ich arbeite im ö.D. mit Lohn nach BAT seit 2000. Seit dieser Zeit sitze ich im Vorzimmer des Direktors und erhalte von diesem monatlich einen Zuschuss zum Gehalt von 150Euro zu meinem Lohn. Nu ...
Hallo, ich arbeite als Erzieherin in einer kleinen Einrichtung. Als ich ins Beschäftigungsverbot ging,ging auch eine Kollegin von mir.Ihre Stelle wurde sozusagen gestrichen und meine neu und unbefristet besetzt. Jetzt wird in dieser Einrichtung nur noch zu dritt gearbeitet und dementsprechend wurde die Stundenzahl für die Mitarbeiter erhöht. ...
Hallo frau Bader, In 5 Monaten endet meine Elternzeit. nun hatte ich angefragt, ob die Möglichkeit besteht, wieder eher zu beginnen und man bat mir einen anderen Arbeitsplatz an, der sowohl Schicht- und auch Wochenenddienste beinhaltet. (An meinem vorherigen Arbeitsplatz hatte ich geregelte Arbeitszeiten und hin und wieder Rufbereitschaft). Dies ...
Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...
Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...
Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...
Guten Abend, im Oktober 2017 habe ich meinen Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin aufgenommen (Erfahrungsstufe 2) und im August 2019 wurde ich Schichtleitung. Aufgrund der neuen Position wurde meine Erfahrungsstufe zurück auf Beginn der Stufe 2 gerückt. Ich plane jetzt die Elternzeit frühzeitig zu verlassen und wieder als Gesundheits- ...
Hallo Frau Bader, wie gewünscht, hier noch einmal etwas detaillierter: Tarifvertrag AVR-C Anlage 31 Einstellung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu Oktober 2017: Oktober 2017 bis Juli 2019 EG P7 E2 (lt. Gehaltsmitteilung 34 von 36 Monaten, da ich direkt mit E2 12 von 36 Monaten eingestiegen bin). Anschließend Beförderung zur Sc ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet am 31.05. Ich stille mein 24 Monate altes Kind nach wie vor, vor allem nachts. Aus diesem Grund wurde mir vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ausgestellt, die unter anderem beinhaltet, dass ich nachts nicht arbeiten darf. Ich arbeite eigentlich im OP und habe dort auch 24h - Di ...
Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit