Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe mich vorab im I-net belesen, konnte aber keine für mich passende Antwort finden. ich versuchs ganz kurz zu machen. Ich arbeite im ö.D. mit Lohn nach BAT seit 2000. Seit dieser Zeit sitze ich im Vorzimmer des Direktors und erhalte von diesem monatlich einen Zuschuss zum Gehalt von 150Euro zu meinem Lohn. Nun bin ich in Elternzeit und mein Chef möchte meine Vertretung auch nach meiner Rückkehr behalten. Dazu meine Frage, im "Gesetz" steht, dass nach Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub der gleiche bzw. ein gleichwertiger ARbeitsplatz angeboten werden muss. Dies kann er aber nicht gewährleisten, da ich ja nur im Vorzimmer bei ihm den Gehaltszuschuss bekommen habe. Wie verhält sich das in diesem Fall? Habe ich einen Anspruch auf meinen alten! Arbeitsplatz mit Lohnzuschuss oder muss ich einen anderen Arbeitsplatz ohne hinnehmen? Vielen Dank Daniela Seipel
Hallo, das haengt in erster Linie davon ab, was in Ihrem vertrag steht. Sie duerfen nicht schlechter gestellt werden als vor der Geburt. Liebe Gruesse, NB
Ähnliche Fragen
liebe Frau Bader, nach 14 monaten elternzeit möchte ich wieder an meinen alten arbeitsplatz zurückkehren, plötzlich 4 wochen vorher wird mir mitgeteilt, dass ich nicht meine alte position zurückbekomme,da es keine freien stellen gibt und ich einen änderungsvertrag für eine, meiner meinung nach ,unterqualifizierte stelle unterschreiben soll. geld ...
Hallo, ich arbeite als Erzieherin in einer kleinen Einrichtung. Als ich ins Beschäftigungsverbot ging,ging auch eine Kollegin von mir.Ihre Stelle wurde sozusagen gestrichen und meine neu und unbefristet besetzt. Jetzt wird in dieser Einrichtung nur noch zu dritt gearbeitet und dementsprechend wurde die Stundenzahl für die Mitarbeiter erhöht. ...
Hallo frau Bader, In 5 Monaten endet meine Elternzeit. nun hatte ich angefragt, ob die Möglichkeit besteht, wieder eher zu beginnen und man bat mir einen anderen Arbeitsplatz an, der sowohl Schicht- und auch Wochenenddienste beinhaltet. (An meinem vorherigen Arbeitsplatz hatte ich geregelte Arbeitszeiten und hin und wieder Rufbereitschaft). Dies ...
Guten Tag Heute habe ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informiert. Ich arbeite als Krankenschwester auf einer akut psychiatrischen Station. Natürlich darf ich da nun nicht mehr arbeiten. Ich werde deswegen auf eine offene Station versetzt. Das ist auch voll in Ordnung. Das Problem ist nun, dass ich dort ja aber um einige ...
Hallo ich würde gern wieder meinen Job arbeiten aber da ist das Problem, dass es da nur 12 Stunden Dienste gibt. Das ist in der Sicherheit und da ist halt das Problem, dass ich meine Tochter 8 Stunden in der Krippe abgebe und somit nur einen Arbeitsplatz mit 6 Stunden antreten kannund ich bin auch nicht mobil bin auf dem Bus angewiesen und da w ...
Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...
Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...
Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...
Guten Abend, im Oktober 2017 habe ich meinen Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin aufgenommen (Erfahrungsstufe 2) und im August 2019 wurde ich Schichtleitung. Aufgrund der neuen Position wurde meine Erfahrungsstufe zurück auf Beginn der Stufe 2 gerückt. Ich plane jetzt die Elternzeit frühzeitig zu verlassen und wieder als Gesundheits- ...
Hallo Frau Bader, wie gewünscht, hier noch einmal etwas detaillierter: Tarifvertrag AVR-C Anlage 31 Einstellung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu Oktober 2017: Oktober 2017 bis Juli 2019 EG P7 E2 (lt. Gehaltsmitteilung 34 von 36 Monaten, da ich direkt mit E2 12 von 36 Monaten eingestiegen bin). Anschließend Beförderung zur Sc ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen
- Frage zum Erhalt des Gehaltes
- Elternzeit anmelden
- Elternzeit anmelden
- Beaufsichtigung/Kind von Oma mit Pflegegrad