skorpion1911
Hallo Frau. Bader, bald ist es soweit, die Elternzeit endet. Ich hatte vor einigen Wochen ein Rückholungsgespräch. Darin erläuterte ich wie ich arbeiten kann. Mein Chef und meine nächste Vorgesetzte waren anwesend. VOR dem Mutterschutz/ Elternzeit war ich in ca. 60% beschäftigt. D. h. ich habe mit Wochenenddienst - also Samstag- mit Dienst begonnen und bis Freitag gearbeitet. Von Mo- Fr. konnte ich nur FD von 6.15 - 13.45h machen. Danach hatte ich 7 Tage frei ( wäre die reguläre Spätdienst Woche mit Frei- Wochenende). Dies praktizierte ich nun seit einigen Jahren. Ich ging dann in Elternzeit. Eine neue Kollegin - auch Fachkraft- wurde für mich eingestellt. Da diese ein KiTa Kind zu betreuen hat un die KiTa erst ab 07:15 aufmacht, bekam meine Nachfolgerin das Recht den FD um 07.30 zu beginnen. Nun endet meine Elternzeit bald und ich kann ebenso erst ab 07:30 zum FD erscheinen, habe also meinem Chef mitgeteilt dass ich von 7.30- 15.00 arbeiten kommen kann in den FD Woche. An den Dienstwochenenden habe ich samstags bis 04.2016 eine Weiterbildung als Fachwirtin, diese ist selbstfinanziert. Würde für diese Samstage unbezahlten Urlaub beantragen, ich sicherlich aber auch mal die FB " schwänzen" kann. Zudem bat ich meinem Chef an, bei Bedarf bis zu 4 Nachtdienste zu übernehmen. Nun bekam ich die Mitteilung, dass ich ins Nachbarhaus ( auch ein AP- Heim) eingesetzt werde. ( Ich bin an meinem alten Arbeitsplatz nicht mehr erwünscht , denke ich mir seit einem Vorfall in 12.2013). Auch werden die Arbeitszeiten nicht auf die familienfreundlichen Zeiten wie bei meiner Kollegin gesetzt. ICh soll um 06:15 antanzen. Dies sit aber für mich niemals möglich weil ich alleinerziehend bin. Warum geht das aber bei einer Kollegin in dem vorherigen Haus wo ich arbeitete? ICh arbeite in dem HAus seit 12 J. einen Arbeitsvertrag habe ich bisher nicht. Mein Chef sagte immer, das alles sei sowieso gesetzl. geregelt. Was kann ich tun? ICh habe den Eindruck dass man mich los werden will.... Ich Danke Ihnen jetzt schon für die Tipps.
Hallo, da Sie einen anderen Vertrag hat sehe ich keinen Anspruch für Sie. Liebe Grüße nb
Sternenschnuppe
Du kannst nichts tun. Dein Chef muss Dir schriftlich bestätigen, dass keine anderen Zeiten möglich sind. Dann brauchst Du die Bezreuungszeiten schriftlich vom Kindergarten. Damit sprichst Du beim Arbeitsamt vor und kannst dann mit Glück ohne Sperre kündigen und bekommst ALG1 Du hast keinen Anspruch auf Wunschzeiten. Diese sind reine Kulanz.
skorpion1911
Was ist mit Diskriminierungsgesetz? Schließlich geht das mit den späteren FD bei einer anderen Mitarbeiterin ja auch und die ist nach mir eingestellt worden!
Sternenschnuppe
In einem anderen Haus wie Du selbst schreibst.
skorpion1911
das direkt neben dem Haus steht wo ich jetzt arbeiten soll... mit gleichem Schichtdienst und gl. Klientel.
Mitglied inaktiv
DU hast aber VOR der EZ immer um 6:15 Uhr angefangen, und das würde man auch weiterhin als Gewohnheit so ansehen. Die neue Kollegin hat ggf. bereits VOR der Einstellung gesagt dass sie erst ab 7:30 Uhr kann und ist mit diesem Hintergrund eingestellt worden. Das hat an sich nichts mit Diskriminierung zu tun. Letztlich - auch wenn das hart klingt und nicht familienfreundlich ist - bist Du diejenige die ihre Arbeit nicht mehr wie bisher leisten kann. Das braucht Deinen AG nicht zu interessieren. Auch muss der AG Dir KEINEN Urlaub an den Samstagen geben weil Du Dich entschieden hast eine Fortbildung zu machen. Er KANN dies tun, zumal die Fortbildung ihm letztlich wohl auch zu Gute kommt, aber verpflichtet dazu ist er nicht! LG Sabine
Sternenschnuppe
Genau, sie ist so eingestellt worden. Dein Arbeitsvertrag sieht anders aus und Du hast vorher auch anders gearbeitet. Bis auf weniger Stunden, worauf man oft einen Anspruch hat, hat man keinen Anspruch auf Wunschzeiten abseits des Vertrages. Du musst das zügig klären, denn Du kannst den Vertrag nicht mehr einhalten. Bei Ende Elternzeit muss man drei Monate vor Ende dieser kündigen. Ansonsten kann es teure Konsequenzen haben. Sprich schnell mit dem Arbeitsamt und lass Dir vom Chef die Ablehnung der Wunschzeiten schriftlich geben.
skorpion1911
Ich habe gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen. Außerdem besteht kein schriftlicher Vertrag. Trotzdem danke
Sternenschnuppe
Da sind es drei Monate. Ansonsten kann er verlangen dass Du die Zwischenzeit arbeiten kommst und Schadenersatz fordern, wenn Du dies nicht machst. Egal ob mit oder ohne Vertrag, das Arbeitsverhältnis steht ja.
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