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Hallo, ich bin in der 21. SSW und habe seid ca 6 Wochen von meiner Gynäkologin ein Beschäftigungsverbot attestiert bekommen. Der Grund dafür sind vorzeitige Wehen und Überlastung, da ich auf der Arbeit (seid dem meine beiden Chefinen von der SS wissen) nur noch Stress und Ärger habe. Jetzt bekomme ich kein Gehalt überwiesen, mit der Begründung dafür sei meine Krankenkasse zustänig. Die habe ich angerufen und gefragt wie sich das verhält. Als Antwort kam beim BV muß der AG zahlen. Mir wird vom AG unterstellt, ich hätte nichts und solle erst mal wieder arbeiten kommen, bevor es Geld gebe. Was soll ich jetzt machen? 1. fehlt mir das Geld. 2. weiß ich nicht an wen ich wenden kann, denn das Geld steht mir doch zu. Ich bin total fertig, ich steigere mich da so rein. Muß ich mein Kind erst verlieren, damit was passiert oder gibt es auch ein Recht daß mir hilft? Liebe Grüße Yvonne
Hallo, der AG muss den Lohn weiterzahlen, kann ihn aber bei einem kleinen Betrieb von der KK zurückholen. Wenn es Probleme gibt ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Gruß, NB
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Kommt darauf an ob der FA einen "krankschreibt" oder ein Beschäftigungsverbot verteilt. Krankscheibung = 6 Wochen Lohnfortzahlung, dann Krankengeld
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Sie sagte aber, sie haette Beschaeftigungsverbot bekommen ...
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es ist defenitiv ein beschäftigungsverbot das ich vom Gyn attestiert bekommen habe. (bis zur Geburt)
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es ist defenitiv ein beschäftigungsverbot das ich vom Gyn attestiert bekommen habe. (bis zur Geburt)
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du kannst zum Gewerbeaufsichtsamt gehen und da deine Situation schildern. Aber ehrlich gesagt, keiner fühlt sich da angesprochen. Ich würde einen guten Anwalt aufsuchen! LG Ira
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Also gibt es kein Gesetz, daß meine Chefinen dazu verknackt zu zahlen? Was ist mit einem Mahnverfahren bei Gericht. Ich habe darüber gelesen, denn schließlich können die doch nicht einfach sagen, sie zahlen nicht. Ich muß doch auch meine rechnungen zahlen und kann nicht sagen, nö jetzt mal nicht. Bei mir steht dann irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür und die lachen sich schlapp und brauchen nichts zahlen? Merkwürdige Gesetze!!!!
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Hallo, ich bin in einer ähnlichen Situation wie du, ab dem 1.6. habe ich auch von meiner FÄ ein Beschäftigungsverbot bekommen- bis zur Geburt. Mein AG weiss auch schon Bescheid, heute gebe ich die Bescheinigung ab, bin dann mal gespannt, wie es weiter geht...., hoffe, dass er pünktlich mein Gehalt zahlt. Am Anfang wollten sie das Mutterschutzgesetz umgehen, dagegen habe ich mich gewehrt, hat aber nicht's gebracht, erst als mein Mann sich beschwerte und drohte, er leite dann eben andere Schritte ein,dann ging es, leider hatte ich dann nicht's mehr zu lachen auf Arbeit. Ich war nervlich am Ende, weil ich mir solche Gedanken um unser Baby gemacht habe,noch dazu hatte ich Ende letzten Jahres erst eine FG. Aber was soll man denn auch machen, wenn der AG angeblich keinen Schonplatz hat und dann das Mobbing beginnt?? Letztendlich sind es doch unsere Nerven, die wir lassen und eigentlich sollten wir unsere SSW geniessen. Ich bin nur froh, dass ich einen guten HA und FA habe, die mich verstehen und immer wieder aufbauen. Ich drücke dir die Daumen, dass sich dein AG eines besseren besinnt, ansonsten musst du zum Gewerbeaufsichtsamt und zum Anwalt. Du schaffst das:-)! LG Pusti
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Danke es ist ja auch schön, wenn man beruhigt wird. Denn aufregen will ich mich einfach nicht mehr. Sehe ja was dabei herauskommt. Nur brauchen wir das Geld und ich verstehe nicht, warum man einen Menschen, der zudem noch schwanger ist, so fertig machen kann, daß ich vorzeitige Wehen bekomme. Was wollen die denn, daß ich mein Kind verliere? Boar so gehässig möchte ich nie sein. Ich möchte doch nur meine SS genießen und mein Gehalt haben. Wenn das Kind da ist und meine Elternzeit um ist, werde ich eh woanders arbeiten, also weiß ich garnicht was die von mir wollen. Yvi
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Hallo, ganz klar: Arbeitgeber hat die monatliche Vergütung während der Dauer des Beschäftigungsverbotes an Dich zu zahlen. Unter Umständen - das hängt von der Betriebsgröße ab - kann ER sich die Kohle von der Krankenkasse zurück holen. Deshalb: bei ausbleibender Zahlung --> außergerichtliche Mahnung --> gerichtliche Geltendmachung (Klage oder gerichtliches Mahnverfahren) --> Zwangsvollstreckung. Anne
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