Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin in der 21. SSW und habe seid ca 6 Wochen von meiner Gynäkologin ein Beschäftigungsverbot attestiert bekommen. Der Grund dafür sind vorzeitige Wehen und Überlastung, da ich auf der Arbeit (seid dem meine beiden Chefinen von der SS wissen) nur noch Stress und Ärger habe. Jetzt bekomme ich kein Gehalt überwiesen, mit der Begründung dafür sei meine Krankenkasse zustänig. Die habe ich angerufen und gefragt wie sich das verhält. Als Antwort kam beim BV muß der AG zahlen. Mir wird vom AG unterstellt, ich hätte nichts und solle erst mal wieder arbeiten kommen, bevor es Geld gebe. Was soll ich jetzt machen? 1. fehlt mir das Geld. 2. weiß ich nicht an wen ich wenden kann, denn das Geld steht mir doch zu. Ich bin total fertig, ich steigere mich da so rein. Muß ich mein Kind erst verlieren, damit was passiert oder gibt es auch ein Recht daß mir hilft? Liebe Grüße Yvonne
Hallo, der AG muss den Lohn weiterzahlen, kann ihn aber bei einem kleinen Betrieb von der KK zurückholen. Wenn es Probleme gibt ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Kommt darauf an ob der FA einen "krankschreibt" oder ein Beschäftigungsverbot verteilt. Krankscheibung = 6 Wochen Lohnfortzahlung, dann Krankengeld
Mitglied inaktiv
Sie sagte aber, sie haette Beschaeftigungsverbot bekommen ...
Mitglied inaktiv
es ist defenitiv ein beschäftigungsverbot das ich vom Gyn attestiert bekommen habe. (bis zur Geburt)
Mitglied inaktiv
es ist defenitiv ein beschäftigungsverbot das ich vom Gyn attestiert bekommen habe. (bis zur Geburt)
Mitglied inaktiv
du kannst zum Gewerbeaufsichtsamt gehen und da deine Situation schildern. Aber ehrlich gesagt, keiner fühlt sich da angesprochen. Ich würde einen guten Anwalt aufsuchen! LG Ira
Mitglied inaktiv
Also gibt es kein Gesetz, daß meine Chefinen dazu verknackt zu zahlen? Was ist mit einem Mahnverfahren bei Gericht. Ich habe darüber gelesen, denn schließlich können die doch nicht einfach sagen, sie zahlen nicht. Ich muß doch auch meine rechnungen zahlen und kann nicht sagen, nö jetzt mal nicht. Bei mir steht dann irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür und die lachen sich schlapp und brauchen nichts zahlen? Merkwürdige Gesetze!!!!
Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin in einer ähnlichen Situation wie du, ab dem 1.6. habe ich auch von meiner FÄ ein Beschäftigungsverbot bekommen- bis zur Geburt. Mein AG weiss auch schon Bescheid, heute gebe ich die Bescheinigung ab, bin dann mal gespannt, wie es weiter geht...., hoffe, dass er pünktlich mein Gehalt zahlt. Am Anfang wollten sie das Mutterschutzgesetz umgehen, dagegen habe ich mich gewehrt, hat aber nicht's gebracht, erst als mein Mann sich beschwerte und drohte, er leite dann eben andere Schritte ein,dann ging es, leider hatte ich dann nicht's mehr zu lachen auf Arbeit. Ich war nervlich am Ende, weil ich mir solche Gedanken um unser Baby gemacht habe,noch dazu hatte ich Ende letzten Jahres erst eine FG. Aber was soll man denn auch machen, wenn der AG angeblich keinen Schonplatz hat und dann das Mobbing beginnt?? Letztendlich sind es doch unsere Nerven, die wir lassen und eigentlich sollten wir unsere SSW geniessen. Ich bin nur froh, dass ich einen guten HA und FA habe, die mich verstehen und immer wieder aufbauen. Ich drücke dir die Daumen, dass sich dein AG eines besseren besinnt, ansonsten musst du zum Gewerbeaufsichtsamt und zum Anwalt. Du schaffst das:-)! LG Pusti
Mitglied inaktiv
Danke es ist ja auch schön, wenn man beruhigt wird. Denn aufregen will ich mich einfach nicht mehr. Sehe ja was dabei herauskommt. Nur brauchen wir das Geld und ich verstehe nicht, warum man einen Menschen, der zudem noch schwanger ist, so fertig machen kann, daß ich vorzeitige Wehen bekomme. Was wollen die denn, daß ich mein Kind verliere? Boar so gehässig möchte ich nie sein. Ich möchte doch nur meine SS genießen und mein Gehalt haben. Wenn das Kind da ist und meine Elternzeit um ist, werde ich eh woanders arbeiten, also weiß ich garnicht was die von mir wollen. Yvi
Mitglied inaktiv
Hallo, ganz klar: Arbeitgeber hat die monatliche Vergütung während der Dauer des Beschäftigungsverbotes an Dich zu zahlen. Unter Umständen - das hängt von der Betriebsgröße ab - kann ER sich die Kohle von der Krankenkasse zurück holen. Deshalb: bei ausbleibender Zahlung --> außergerichtliche Mahnung --> gerichtliche Geltendmachung (Klage oder gerichtliches Mahnverfahren) --> Zwangsvollstreckung. Anne
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs tota ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Hallo Frau Bader, ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%. Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Guten Tag, ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung: orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren