UnserWunschkind2014
Hallo, unser Sohn hat am 21.12. EET. Der Mutterschutz beginnt folglich am 9.11. Nun lese ich, dass sich die Höhe des Mutterschutzgeldes am Netto-Verdienst der 3 vorangegangenen Monate orientiert. Ich bin der Lohnsteuergruppe 5, mein Mann in 3. Er hat auch die Kinderfreibeträge mit drin. Sehe ich das richtig, dass für die Mutterschutzgeldberechnungen in meinem Falle nun die Monate August bis Oktober zählen? Dann sollten wir vermutlich dringend noch diesen Monat den Lohnsteuerklassen-Wechsel beantragen? Oder reicht das doch ab November und der Nettolohn wird entsprechend berechnet? Danke für Ihre Antwort.
Hallo Sie müssen die neue Lohnsteuerklasse mind 7 Mo. haben Liebe Grüsse NB
UnserWunschkind2014
Auch fürs Mutterschutzgeld oder nur fürs Elterngeld?
Ally79
Jetzt noch zu wechseln wäre Blödsinn. Denn dann seid ihr erst mal an die neue Lohnsteuerklasse gebunden. Dein Mann kann nicht gleich wieder in die 3 wechseln. D.h. auf längere Zeit gesehen würdet ihr im Gesamteinkommen bis zu nächsten Steuererklärung deutlich weniger bekommen. Da hättet ihr deutlich früher wechseln müssen, damit euch das Finanzamt schneller wieder in 3/5 wechseln lässt.
Mitglied inaktiv
Ist doch eh einerlei. Macht nach dem Jahreswechsel schnell die Einkommenssteuererklärung, dann habt ihr das Geld doch schnell wieder. Jedenfalls für die Zeit von vor der Geburt. Gleicht sich dann doch wieder aus.
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