Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgeld und Elternged

Frage: Mutterschutzgeld und Elternged

MaBri

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Hallo Frau Bader, vermutlich wurde die Frage schon zig mal gestellt, aber ich kann leider nichts finden. Also: Ich erwarte im September Zwillinge. D.h. 12 Wochen MuSchu nach der Geburt. Wird jeder Monat des Mutterschutzes voll vom Elterngeld abgezogen? D.h., dass mir dann nur noch 9 Monate Elterngeld bleiben? Ich würde die Beiträge nämlich gern teilen (da ich für´s zweite 300 Euro zusätzlich bekomme) - so dass ich knapp 2 Jahre zu Hause bleiben kann. Allerdings mache ich mir schon Gedanken darüber, da Zwillinge gern eher als geplant kommen und die Zeit dann ja auch noch hinten an den MuSchu angehängt wird. Ich hoffe, dass Sie mir helfen können. Vielen Dank Gruß Britta


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das MG wird voll auf das EG angerechnet. Sie können ja mal rechnen bei www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Korrekt! Man hat einen Anspruch auf 12x Elterngeld (Nicht-Alleinerziehende). Allerdings wird es mit dem Mutterschutzgeld verrechnet. Im Standardfall bleiben also bei 8 Wochen Mutterschutz nur noch 10 Monate Elterngeld übrig. Verlängert sich der Mutterschutz, verringern sich die Monate, für die Elterngeld ausgezahlt wird. Und nur diese restlichen Elterngeldmonate können gesplittet werden. Vor einer Splittung rate ich dir dringend, bei der Elterngeldstelle anzurufen und zu fragen, in welchen Monaten dann das EG ausgezahlt würde. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Du solltest Dir, so Du das Geld splitten lassen willst, unbedingt von Deinem Mutterschutzgeld immer die Hälfte zurücklegen. Sonst hast Du bei den 2 Jahren ein Problem :( LG Sabine


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