Mutterschutzgeld... muss der AG Differenz zahlen? + Weihnschtsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutzgeld... muss der AG Differenz zahlen? + Weihnschtsgeld

Guten Tag Frau Bader! Ich habe nochmal eine Frage zum Mutterschutz.... habe hier leider bisher so viele unterschiedliche Aussagen das ich da langsam nicht mehr recht weiter weiß. 1. Ist der AG dazu verpflichtet meinen Lohn während des Mutterschutzes weiter zu zahlen? Mal höre ich die KK zahlt einen Teil und der AG die Differenz zum Nettolohn, dann heißt es der AG zahlt, dann die KK würde zahlen und zu guter letzt hieß es die Leistung durch den AG wäre freiwillig und es könne passieren das ich nur diese 13€ am Tag durch die Kasse bekomme... Wer zahlt denn da jetzt? Ich kann ja nicht plötzlich von nix Leben :( 2. Weihnachtsgeld.... mir stehen vertraglich Zusatzleistungen zu. Das heißt JEDER Mitarbeiter erhält ein 13. Monatsgehalt. Schon seit die Klinik besteht. Habe ich hier Anrecht im Mutterschutz? Die Geburt findet rechnerisch 4 Wochen vor der regulären Ausschüttung statt, also wäre ich noch im Mutterschutz. Ich weiss das meine Klinik sich die Regeln gerne mal hin biegt, wenn man nicht gut kontern kann, daher brauche ich da eine Grundlage für dieses Gespräch =/ im Internet findet man ja leider auch 1000 Varianten dazu. Lieben Dank!

von Meyla am 05.03.2018, 17:31



Antwort auf: Mutterschutzgeld... muss der AG Differenz zahlen? + Weihnschtsgeld

Hallo, 1. Es wird der durchschnittliche monatliche Verdienst ausgerechnet. Davon zahlt die Krankenkasse 13 € pro Tag und der Rest wird vom Arbeitgeber bezahlt. Sie haben also keine Einbußen. 2. Das kommt auf den Vertrag oder die betriebliche Vereinbarung an. In der Regel bekommen es im Mutterschutz, nicht aber in der Elternzeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2018



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