llilly88
Hallo Frau Bader also was mir zurzeit zu Ohren kommt in Sachen Mutterschutz, das viele Frauen ob sie jetzt im Krankenhaus, beim Arzt, im Kindergarten oder im Verkauf arbeiten schon ab dem 5. Monat nicht mehr arbeiten brauchen.Bei mir im Sicherheitsdienst arbeite ich einmal 7,5 stunde und sonst 4 stunden als Einlasskontrolle am Gericht. Meine frage an Sie ist 1. Ich habe noch nie eine schwangere im Sicherheitsdienst gesehen die bis 6 Wochen vor entbindung arbeitet und 2. die arbeit am Gericht ist auch oft risikoreich da es ab und zu zu handgreiflichen auseinandersetzungen kommen kann und ich ehrlich gesagt nicht einsehe bis 6 wochen zur enbindung diese arbeit machen soll. Man sich auch täglich aufregen muss weil viele Leute gerne diskutieren wollen und nur Ärger machen. Wissen Sie da was genaueres weil im Mutterschutz Gesetz steht auch was von Unfallgefahr... LG llilly88
Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt - die helfen Ihnen. Hiezu das MuSchG, § 4 Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet. Die Gefahr mit Handgreiflichkeiten sehe ich eher nicht. Liebe Grüße NB
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