Guten Tag Frau Bader,
ich möchte nach der Geburt 12 Monate von meiner Arbeit pausieren.
Zählen nun die 2 Monate Mutterschutz zum Elterngeld dazu?
Oder beginnen sie nach dem Mutterschutz, sodass ich es nur 10Monate beziehen muss um 1 Jahr zu pausieren?
Mein Mann möchte nach den 12 Monaten in Elternzeit gehen.
Nun frage ich mich ob für ihn 2 oder 4 Monate bezahlte Elternzeit übrig bleiben.
Vielen Dank im Voraus,
herzliche Grüße,
Jana
von
Nuschki
am 23.09.2018, 19:09
Antwort auf:
Mutterschutz und Elterngeld
Hallo,
sie müssen hier unterscheiden: jedes Elternteil kann bis zu drei Jahre Elternzeit beantragen, auch parallel.
Beide Eltern zusammen können jedoch nur 14 Monate Elterngeld bekommen, was de facto zwölf Monate sind, wenn sie Mutterschaftsgeld bezogen haben. Denn die Monate mit dem Mutterschaftsgeldbezug werden immer der Mutter angerechnet.
Außerdem sollten Sie berücksichtigen, dass, wenn sie nur ein Jahr Elternzeit beantragen, sie keinen Anspruch auf Verlängerung haben. Dafür müssten sie mindestens zwei beantragen. Dies ist dann sinnvoll, wenn sie im zweiten Jahr nur Teilzeit arbeiten wollen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2018
Antwort auf:
Mutterschutz und Elterngeld
die ersten beiden monate laufen als mutterschutz und überlappen sozusagen die elternzeit. daher hast du faktisch 10 monate elternZEIT (ab beginn einen tag nach mutterschutz oder eben 12 monate beginn ab tag geburt) . das elterngeld selber beginnt einen tag nach mutterschutz und läuft bis 12. monat. wenn der partner noch zwei monate haben möchte, seid ihr am ende bei insgesamt 14 monaten. für ihn bleiben daher 2 monate, wenn du das erste jahr machst.
von
mellomania
am 23.09.2018, 19:30
Antwort auf:
Mutterschutz und Elterngeld
Vielen Dank, Frau Bader!
Ich kann also nicht verlängern, wenn ich nur ein Jahr beantagt habe, auch wenn mein Arbeitgeber damit einverstanden ist?
Muss dem Antrag noch jemand außer ihm zustimmen?
Viele Grüße,
Jana
von
Nuschki
am 25.09.2018, 07:45