Iry
Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell noch Werkstudentin (30%- Stelle) und werde voraussichtlich mein Studium im Juli abschließen. Ich bin im 3-ten Monat schwanger und habe gestern mündliche Zusage für einen neuen Job ab 1.8 in Vollzeit bekommen (befristet auf 2 Jahre). Ich weiß es nicht ob ich den neuen Job annehmen soll, da ich dort nur knappe 2 Monte arbeite und dann beginnt mein Mutterschutz und Erziehungszeit... Meine Frage: habe ich überhaupt das Recht auf das Mutterschutz- und Elterngeld, wenn ich nur so kurz bei meinem neuen Arbeitsgeber tätig bin? Oder ist es schlauer bei dem alten AG vorerst zu bleiben (finanziell gesehen) und dort alles beantragen? Danke im Voraus!
Hallo, klar geht das! Liebe Grüße NB
kattja
das ist einfach du , gehst oder bleibst bei dem AG wo du bis zum mutterschutz das meiste verdienst. denn das letze gehalt ist grundlage für mutterschutzzeit und die letzen 12 monate sind grundlage für elterngeldberechnung....moralisch gesehn ist es naturlich blöd da anzufangen und gleich ss zu sein aber du musst es ja nicht zur einstellung sagen ...willkommen im kapitalismus...auf dich nimmt doch auch keiner rücksicht wenns ums geld geht die sagen doch auch nicht frau xy sie haben extra beim neuen AG nicht angefanhgen das war sehr nett von ihnen dafür kriegen sie jetzt mehr elterngeld
desireekk
... zwingt Dich keiner 6 Wochen vor ET in den MuSchu zu gehen. Wenn Du guten Willen zeigen willst arbeitest Du einfach weiter für weitere 4 Wochen oder ganz bis zur Geburt und kommst eben nach den mandatorischen 8 Wochen wieder. Der Papa kann ja auch EZ nehmen und aufs Kindelein aufpassen damit Du beruflich Fuß fassen kannst. Gruss D
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