Andrijana
Hallo Fr. Bader, Ich befinde mich mit meinem ersten Kind in 2jähriger Elternzeit. In Mutterschutz war ich seit dem 18.10.15 / EZ seit Feb.'16 Davor hatte ich Beschäftigungsverbot und habe bis MS mein normales Gehalt gekriegt, woraus mein Elterngeld ausgerechnet wurde. Mein Mann und ich wünschen uns noch Kinder. Da wir das gut planen können wann es dann das zweite Mal sein soll, wollten wir wissen wie es finanziell am Besten für uns wäre. Aus gesundheitlichen Gründen würde ich bei der 2ten SS auch wieder ein Berufsverbot kriegen- sollte ich jetzt warten bis die 2 Jahre EZ vorbei sind und dann schwanger werden damit ich mein volles Gehalt bekomme? Dieses wäre nämlich für die Berechnung des EG wieder von hoher Bedeutung oder kann sich das auch etwas überschneiden mit der Elternzeit und wieder schwanger und dann BV - ich möchte gerne direkt nach der EZ ohne arbeiten zu müssen in das BV - oder müsste ich erst wieder mind. einen Tag arbeiten um Anspruch auf BV und somit auf das normale Gehalt zu kriegen? Vielen Dank im voraus
Hallo, wenn die EZ zu ende geht und Sie wieder schwanger sind, bekommen Sie ab dem ersten Tag "Arbeit" auch ohne tatsächlich zu arbeiten bei einem BV den vollen Lohn - der dann wieder für das EG herangezogen wird. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, du brauchst nicht zu arbeiten um von der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot zu gehen. Finanziell für Euch wird es am besten, wenn du Ende der Elternzeit noch recht früh schwanger bist, da du so mehrere "Arbeitsmonate" hast, mit denen das Elterngeld berechnet wird. Ob man das tatsächlich so planen kann? Schwierig wirds, wenn du doch nicht schwanger sein solltest und du keine Betreuung hast fürs Kind, aber zu arbeiten anfangen sollst nach der Elternzeit. EZ verlängern muss Mann 7 Wochen vorher. Liebe Grüße luvi
Sternenschnuppe
Rein finanziell solltest Du innerhalb der nächsten zwei Monate schwanger werden. Dann gibt es das gleiche Elterngeld. Oder ganz ganz kurz vor Ende der Elternzeit, wobei Du dann auch "nur" etwa 7 Monate mit Lohn erreichst. Mein FA stellte ein BV erst ab Herzschlag aus, dann wären es sogar nur 6 Monate. Oder erst voll arbeiten, dann schwanger werden um die 12 Monate voll zu bekommen. ( willst Du nicht ) Das sind die drei Möglichkeiten. Ein BV greift immer erst nach der Elternzeit. Diese für ein BV zu beenden geht nicht. Nur für neuen Mutterschutz.
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