kasymodo
das Thema ist hier schon öfters behandel,t ich finde aber 2 Antworten. Einmal geht nicht und einmal, es spricht nichts dagegen.... Ich bin schwanger und im BV, ausgesprochen bis zum Beginn des Mutterschutz. Ich habe meinem Arbeitgeber erklärt, dass ich auf den Mutterschutz verzichten will (Gründe Besserstellung beim Elterngeld) Die Antwort: das geht nicht. Ich habe angeboten in den 6 Wochen Urlaub zu nehmen. Auch nicht möglich. Beides ohne Begründung. Meine Frage: Kann ich nun auf den Mutterschutz rechtswirksam verzichten und muss mein AG das so akzeptieren oder verliere ich durch das BV das gesetzlich verbreifte Recht, darauf zu verzichten. Wenn das BV dieses Recht bricht, wo ist das denn nachvollziehbar geregelt? Ich bräuchte was Eindeutiges, möchte mich nicht unbedingt mit meinem AG deswegen auseinandersetzen. Gruß Sabine
Hallo, nein, das ist nicht möglich. Und das BV wird auch nicht bis zum Beginn des Mutterschutzes ausgesprochen, sondern bis zur Geburt. Sonst würde es keinen Sinn machen. Liebe Grüße NB
cube
Nein, im BV kannst du nicht auf den MuSchu verzichten um dich damit besser zu stellen. Das BV wurde ja wohl aus gutem Grund bis zur Entbindung ausgesprochen. Wenn du jetzt doch darauf verzichten kannst, hättest du das auch vorher schon tun können - was die Rechtmäßigkeit des BV dann aber grundsätzlich in Frage stellen würde. Du darfst als Schwangere nicht schlechter gestellt werden als eine Nicht-Schwangere - aber eben auch nicht besser. Also aussuchen, wann man ein BV in Anspruch nehmen möchte und wann es einem doch ungünstig erscheint, geht nicht.
MamavonMia123
Der einzige Grund das BV außer Kraft zu setzen ist, wenn dein AG mittlerweile eine andere Mutterschutz-konforme Aufgabe für dich hat.. Du hast tatsächlich kein Mitspracherecht bei der Aufhebung des BV.
MamaausM
Nur arbeitende werdende Mütter können auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten. Mit einem BV geht das nicht.
KielSprotte
Einfach mal die Stichwortsuche aktivieren: Hier z.B. https://www.rund-ums-baby.de/recht/Kann-man-mit-einem-Beschaeftigungsverbot-den-Mutterschutz-kuerzen_223069.htm
kasymodo
danke für die vielen Antworten. War eigentlich nur ein Missverständnis aufgrund einer nicht richtigen Aussage des AG. Und die war, dass das BV nur bis zum Beginn des MS ausgesprochen wäre. Das stimmte aber nicht. Ansonsten wäre es gar nicht zu der Überlegung gekommen, die zu meiner Frage führte. Nochmals vielen Dank Sabine
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