April_Baby
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Hallo, bis zum Ende des Vertrages von beiden, dann von der KK in Höhe von Krankengeld Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, bis Ende Juli dann. Danach gibt es nix mehr, da hast Du ja keinen AG mehr. ALG1 leider auch nicht, da Du der Kündigung zugestimmt hast. Bist Du verheiratet ? Dann kannst Du Dich familienversichern sofern der Mann nicht privat versichert ist.
Mitglied inaktiv
Erkundige dich doch mal bei der Krankenkasse. Es könnte sein, dass du das Mutterschaftsgeld (inklusive Zuschuß) von der Krankenkasse für die gesamte Schutzfrist bezahlt bekommst. Siehe §14, Abs. 1 und 2 MuSchG.
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