Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Widerrufliche Freistellung während Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Widerrufliche Freistellung während Mutterschutz

cocuk

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Liebe Frau Bader, Ich hätte eine Frage bezüglich "widerrufliche Freistellung von der Arbeit" und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Unser Betrieb schließt (keine Insolvenz, sondern Standortschließung) zum 30.06.2012 und mir wurde mit Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes zum 30.09.2012 gekündigt. Nun habe ich von der Firma eine Vereinbarung bekommen, die ich unterschreiben soll... 1.) In der Vereinbarung steht drin, das ich ab dem 01.06.2012-30.09.2012 widerruflich von meiner Arbeit freigestellt werde unter Anrechnung meines Urlaubsanspruches. Ab dem 26.05.2012 geh ich in den Mutterschutz. Meine Frage ist nun: Hat es denn für mich Nachteile/Auswirkungen wenn ich während der Mutterschutzfrist widerruflich freigestellt bin? Könnte z.B die Firma während der Mutterschutzfrist sagen, dass ich zu einem anderen Standort zum arbeiten gehen soll? 2.) Und dann steht noch drin, dass mit diesem Vertrag sämtliche gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind? Was bedeutet denn das? Bezüglich dem Gehalt während der Freistellung haben wir eine Email erhalten, in der unsere Prokuristin betätigt, dass die Freistellung unter kompletter Lohnfortzahlung erfolgt. Meine Frage: Für den Fall der Fälle wenn ich während der Freistellung kein Gehalt erhalten sollte, kann ich die Bestätigungsmail von unserer Firma als "Beweis" dafür nehmen, dass es eigentlich etwas anderes vereinbart war, oder hätte ich gar keinen Anspruch mehr auf mein Gehalt? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen! Vielen Dank! Liebe Grüße Cocuk


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