kugelmama79
Liebe Frau Bader, erstmal herzlichen Dank für die Möglichkeit, hier an Sie Fragen richten zu können! :-) Ich bin aktuell unwiderruflich freigestellt, bis weit über meinen ET hinaus, bei vollen Bezügen. Kündige ich früher, erhalte ich noch ausstehende Gehälter als Abfindung. Ich möchte allerdings schon recht bald (wahrscheinlich um den Zeitpunkt der Geburt herum) mein Arbeitsverhältnis kündigen, um die Abfindung möglichst schnell zu erhalten. Dazu habe ich 2 Fragen: - Bin ich verpflichtet, Mutterschutz mit Mutterschaftsgeld zu beantragen - trotz unwiderruflicher Freistellung -, oder kann ich einfach weiter mein Gehalt beziehen? - Wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Geburt beenden möchte, und dementsprechend das Elterngeld ab dem Zeitpunkt der Geburt beantragen möchte, wie gebe ich das im Elterngeldantrag an? Also dass ich in den 8 Wochen nach der Geburt kein Einkommen mehr habe, auch kein Mutterschaftsgeld? Ich habe kein entsprechendes Feld (Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) im Antragsformular finden können. Anscheinend geht der Antrag davon aus, dass jeder, der vor der Geburt ein Einkommen hatte, dieses auch nach der Geburt haben wird. Stellt mir die Krankenkasse eine Bescheinigung über das Nicht-Erhalten von Mutterschaftsgeld aus? Oder kann ich einen Hinweis beilegen, dass ich ab Geburt kein Einkommen mehr habe, also auch kein Mutterschaftsgeld bekommme? Denn ich möchte ja nicht, dass vermeintliches Mutterschaftsgeld, das ich nie erhalten habe, aufs Elterngeld angerechnet wird, sondern dass ich ab Lebensmonat 1 das Elterngeld in voller Höhe erhalte. Vielen lieben Dank schon mal für Ihre Antwort! kugelmama79
Hallo, die Frage ist doch, ob die Zahlungen sozusagen ruht, wenn Sie MG bekommen...da müsste der Ag ja eigentlich auch nur Teile zahlen. Das kann ich aber auf die ferne nicht beantworten Lieeb Grüße Nb
Sternenschnuppe
Dann kündige doch vor dem Mutterschutz, wenn Du die restliche Summe eh bekommst auf einen Schlag. So würde es nicht mit dem Mutterschutz zusammentreffen oder dem Elterngeld. Liest sich aber eher nach Aufhebungsvertrag oder irre ich mich ?
allmountain
der Mutterschutzlohn ist aber eigentlich höher als das Elterngeld!
Mitglied inaktiv
Wieso dieser Weg? Mutterschaftsgeld bedeutet, Du bekommst 13 € täglich von der KK, die restliche Differenz zu deinem Gehalt kommt vom AG. Heißt, du hast also genauso viel oder wenig geld wie du auch bei der Freistellung hast. Elterngeld setzt sich aus dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate zusammen, ohne Mutterschaftsgeld und Lohnersatzbezüge. Einmalzahlungen wie Abfindungen dürfen glaube ich auch nicht mit eingerechnet werden. Zudem beträgt das Elterngeld nur ca. 65% des Einkommens, also weit weniger als Mutterschaftsgeöd. das ist ja auch der Grund, warum den meisten berufstätige Mütter in den 8 Wochen nach der Geburt zwar Elterngeldmonate abgezogen bekommen, sie aber kein Elterngeld bezahlt bekommen - weil es eben mit dem höheren Mutterschaftsgeld verrechnet wird. Bedenke auch, Elterngeld kann nur für GANZE Lebensmonate genommen werden, fehlt nur ein Tag, dann geht dieser Monat komplett verloren.
Ähnliche Fragen
Nur zum besseren Verständnis der Frage (ich weiß, dass Sie auf konkrete Fälle nicht eingehen können): Ich habe im Jahr 2004 10 Tage gearbeitet und bin dann in Mutterschutz gegangen. Bei der Berechnung der Erfolgsbeteiligung für 2004 werden nun nur die 10 Tage, nicht aber der Mutterschutz - da unbezahlte Freistellung - herangezogen. Ist das korrek? ...
Liebe Frau Bader, Ich hätte eine Frage bezüglich "widerrufliche Freistellung von der Arbeit" und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Unser Betrieb schließt (keine Insolvenz, sondern Standortschließung) zum 30.06.2012 und mir wurde mit Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes zum 30.09.2012 gekündigt. Nun habe ich von der Firma eine Vereinbarung ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bis April 2017 noch in Elternzeit. Anschließend bin ich für 3,5 Monate von meinem AG freigestellt (bei vollem Gehalt) und zu Ende Juli wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Ich bin bereits gekündigt. Nun bin ich wieder schwanger. Termin ist Anfang September. Meine Frage ist, bekomme ich Mutterschutzgeld von der KK ...
Liebe Frau Bader, ich fange im September wieder bei meinem alten Arbeitgeber an, jedoch in der Zweigstelle. Als ich damals in der 8 SSW war, wurde ich freigestellt, da ich Erzieherin bin. Jedoch sicherte mir die stellvertretende Leitung schriftlich zu, dass ich noch 16 Tage Anspruch auf Urlaub aus der Freistellung hätte . Jetzt will mir mein ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit