Rahel83
Liebe Frau Bader, ich fange im September wieder bei meinem alten Arbeitgeber an, jedoch in der Zweigstelle. Als ich damals in der 8 SSW war, wurde ich freigestellt, da ich Erzieherin bin. Jedoch sicherte mir die stellvertretende Leitung schriftlich zu, dass ich noch 16 Tage Anspruch auf Urlaub aus der Freistellung hätte . Jetzt will mir mein Arbeitgeber diesen Urlaub jedoch nicht gewähren. Ist das rechtens? Außerdem habe ich gehört, dass mir für den Mutterschutz (und die Elternzeit) auch Urlaub zustände. Ist das richtig? Mein Arbeitgeber verneint dies nämlich. Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort! Liebe Grüße, Rahel
Hallo, wwenn der restliche Urlaub in die allgemeine Schließungszeit des Kindergartensfällt, wäre er ja sowieso genommen und Sie würden mit Beschäftigungsverbot besser dargestellt. Liebe Grüße NB
Lovie
Im BV und im muschu steht dir anteilig Urlaub zu, in der ez nicht. Bereits genehmigter Urlaub oder betriebsurlaub während des BV wird als genommene Tage gerechnet und abgezogen.
Rahel83
Was bedeutet denn, wenn der Urlaub schon genehmigt wurde? Und das mit dem Betriebsurlaub? Unsere Kita hat zwar feste Schließzeiten, aber das dürfte ja mit meinem Resturlaub aus der Freistellung nichts zu tun haben. Wie gesagt, die stellvertretende Leitung hat mir die 16 Tage Urlaub aus der Freistellung damals sogar schriftlich zugesagt. Und mein Chef weigert sich, mir die zu geben.
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