Kaia21
Liebe Frau Bader, aktuell befinde ich mich in zweijähriger Elternzeit die bis einschließlich 10.04.2019 geht. Nun bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz würde am 26.04. beginnen. Mein Arbeitgeber meinte nun, dass ich noch 10 Urlaubstage hätte, die ich dazwischen einsetzen könnte, so würde ich den Mutterschaftszuschuss wie beim 1. Kind erhalten und müsste meine Elternzeit nicht verlängern und zum Beginn des Mutterschutzes kündigen was eine Alternative wäre aber dadurch würden mir ein Jahr Elternzeit quasi verloren gehen. Ist dies so korrekt? Darf ich dazwischen die Urlaubstage nehmen und habe Anspruch auf Muttachaftszuschuss von Arbeitgeber wie beim 1. Kind? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, Sie können Urlaub nehmen aber auch die paar Tage EZ. Da gehen 10 Tage verloren kein Jahr Liebe Grüße NB
mellomania
warum sollte dir ein jahr verloren gehen? du verlängerst bis auf einen Tag vor dem neuen mutterschutz ODER um ein jahr und beendest sofort wieder auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. das ist gehuppt wie geduppt. dann erhälst du den vollen AG anteil. wenn du ein jahr verlängerst und dann vorzeitig beendetst wird dir der rest zurückgespielt und du kannst ihn später nehmen.
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