Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Meine Frau ist zwei Monate vor bekanntwerden ihrer Schwangerschaft gekündigt wurden. Der Arbeitsvertrag der neuen Stelle kam dann wegen der Schwangerschaft leider nicht zu stande. Mittlerweile erhält meine Frau das Mutterschaftsgeld in Höhe von 269 €. Meine Frage: Muß das Arbeitsamt den Differenzbetrag bis zum alten Arbeitslosengeld bezahlen? So wie es der Arbeitgeber zahlen muß, oder gibt es da eine andere Regelung? Gruß Falko
Hallo, so wie Sie fragen, kann ich nicht antworten, denn ich weiß nicht, wann genau der Vertrag endet u wie weit Ihre Frau dann ist. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Meine Frau erhielt die Kündigung für August 2004 im Juni 2004. Im September sollte sie eine neue Stelle beginnen. Mitte August haben wir erfahren, das meine Frau schwanger ist. Der Arbeitsvertrag der neuen Stelle kam dann wegen der Schwangerschaft leider nicht zu stande, da die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages Ende August erfolgen sollte. Mittlerweile erhält meine Frau das Mutterschaftsgeld in Höhe von 269 €. Unsere Tochter ist am 16.04.2005 geboren. Meine Frage: Muß das Arbeitsamt den Differenzbetrag bis zum Arbeitslosengeld bezahlen? So wie es der Arbeitgeber zahlen muß, oder gibt es da eine andere Regelung? Gruß Falko
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich bekomme eigentlich einen Kita-Zuschuss von 300 Euro. Auf der Gehaltsabrechnung während des Mutterschutzes ist dieser aber nicht drauf und ist auch nicht ausgezahlt worden. Ist das richtig? In der Änderung des Vertrages steht 'Frau XY wird ab dem 1.7.23 zusätzlich zum Monatsgehalt ein Arbeitgeberzuschuss für nicht-schulpflichtige Kinder ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Die letzten 10 Beiträge
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis
- Fahrtkosten
- Darf meine Schwester ihr Baby behalten obwohl ihre anderen Kinder bei Pflegeeltern leben
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung