Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschafts- und Elterngeld nach Krankengeld

Frage: Mutterschafts- und Elterngeld nach Krankengeld

Löwenherz 2.8

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Guten Tag Frau Bader! Mein Anliegen bezieht sich auf Mutterschafts- und Elterngeld. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Nun zu meiner Situation: ich bin freischaffende Künstlerin über die Künstlersozialkasse versichert. Letzes Jahr im August habe ich meinen Sohn tot geboren und bin nach dem Mutterschaftschutz arbeitsunfähig geworden und bekomme aufgrund meiner psychosomatischen Erkrankung von meiner Krankenkasse Krankengeld. Im Februar 2018 habe ich eine Reha gemacht, wurde aber weiterhin krankgeschrieben entlassen ( bis August 2018 ), da in meiner selbständigen Tätigkeit eine Schrittweise Wiedereingliederung nicht möglich war. Nach meiner Reha bin ich wieder schwanger geworden und hoffe, dass nun alles gut geht. Jedoch ist mir unklar wie das finanziell für mich aussieht, da ich ja immernoch Krankengeld bekomme und seit der Totgeburt kein Einkommen habe. Wird mir das Mutterschaftsgeld in Höhe des aktuellen Krankengeldes angerechnet? Und soweit ich weiß wird für das Elterngeld bei Selbständigen das Jahr vor der Schwangerschaft angerechnet, also in meinem Fall 2017, da habe ich ja noch bis Juli gearbeitet. Stimmt das? Und noch eine letze Frage: wenn ich jetzt vom August bis zum Mutterschutz arbeite ( also zwei Monate ) wirkt sich das positiv auf das Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld aus? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halo, es zählt das letzte abgeschlossene KJ, also erst einmal 2017. Wenn Sie dort MG erhalten haben oder schwangerschaftsbedingt erkrankt waren, können SIe weiter ausklammern u 2016 nehmen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nein, was du 2018 verdienst spielt gar keine Rolle, es zählt ausschließlich das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt. Wenn du aber in 2017 auch schon Krankengeld bekommen hast, darfst du das Jahr ausklammern und das Jahr 2016 zugrunde legen (wenn es für dich vorteilhaft ist). Dann kommt es eben darauf an, in welchem Jahr du mehr verdient hast, 2016 oder 2017.


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