Hallo Frau Bader,
ich beziehe seit über einem Jahr EG-Plus und leider auf Grund einer Erkrankung aktuell Krankengeld. Wird das EG auf dem Krankengeld voll angerechnet, sprich ich bekomme Krankengeld und den Freibetrag 150,-€? Wird bei allen Einkommensersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 der Betrag angerechnet?
Aufgrund Krankheit entstand zwischen mir und AG ein Konflikt. Muss der AG immer zustimmen, wenn ich das Arbeitsverhältnis ruhen lasse und woanders arbeiten möchte? Gibt es da Ausnahmen? Oder muss ich in EZ kündigen?
Danke.
MfG
Neu2022
von
Neu2022
am 19.05.2022, 10:51
Antwort auf:
Elterngeld Plus und Krankengeld
Hallo,
Es wird angerechnet.
Aber Sie haben die Möglichkeit, sich das EG ab den ersten Geburtstag auf einmal auszahlen zu lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.05.2022
Antwort auf:
Elterngeld Plus und Krankengeld
Das Krankengeld wird auf das Elterngeld angerechnet und du bekommst sehr wahrscheinlich nur noch den Mindestsatz von 150 EUR an Elterngeld.
Und ja, Einkommensersatzleistungen werden immer auf das Elterngeld angerechnet und verringern das Elterngeld.
Ich hoffe, du hast der Elterngeldstelle rechtzeitig mitgeteilt, dass du parallel Krankengeld beziehst.
von
Dojii
am 19.05.2022, 12:05
Antwort auf:
Elterngeld Plus und Krankengeld
Angerechnet ja. Wie viel vom EG bleibt, muss man unterscheiden. Hängt davon ab wie groß die Fifferenz zum sonstigen einkommen ust 150 € sind aber auf jeden Fall anrech ungsfrei. Kann aber deutlich mehr sein in deinem Fall. Ich vermute mal du wärst sonst arbeiten gegangen. Wegen Krankengeld. Warst du im ersten Jahr auch arbeiten? Dann muss das EG ja auch bei deinem Einkommen berücksichtigt worden sein. Wenn du im ersten Jahr nicht arbeiten warst und das jetzt erst im zweiten geplant war, stellt sich die Frage über die Sinnhaftigkeit von EG plus. Dann wäre ein nachträglicher Wechsel in Basis, rückwirkend, möglicherweise sinnvoller.
von
Bone
am 19.05.2022, 18:00
Antwort auf:
Elterngeld Plus und Krankengeld
Hallo,
vielen Dank für die Beantwortung der Frage.
Die Elterngeldstelle sagt, dass das EG in einem Betrag nicht ausbezahlt werden kann. Gibt es hier ein Gesetz worauf ich mich beziehen kann? Ich finde leider nichts dazu.
Liebe Grüße
Neu2022
von
Neu2022
am 24.05.2022, 09:54