Sehr geehrte Frau Bader, Ich versuch meine Situation zu schildern. Ich war 4 monate Vollzeit beschäftigt, wurde krank und somit auch krankgeschrieben. (Zudem wurde ich noch schwanger.)Ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit tritt das Krankengeld zum Einsatz und zum 11.12.2021 lief mein Arbeitsvertrag aus, Krankengeld erhielt ich weiterhin bis zum 04.4.2022 Ab da dann Mutterschutz bis 13.07.2022. meine kleine kam am 09.05.2022. Ab 13.07 wieder Krankengeld . Was ist mit dem Elterngeld bekomme ich es trotz Krankengeld und in welcher Höhe steht es mir zu. Ich habe ein Schreiben bekommen das mir mehr zustehen könnte wie der mindestsatz, aber was ist dann mit meinem Krankengeld das muss ich doch weiterhin bekommen ich bin ja noch immer Arbeitsunfähigkeit. Blicke hier nicht mehr durch
von Mira2022 am 04.08.2022, 20:29