Frage: Elterngeld und Krankengeld

Bin etwas überfragt... Elterngeld wird ja von den Monaten 12 Monate vor der Geburt der Durchschnitt genommen, vom Verdienst. Krankengeld gehört nicht dazu. So weit so gut. Nun ist es so, dass ich diesen Monat für 2 Tage Krankengeld bekommen habe. (nicht schwangerschaftsbedingt). Wird dann der Monat als 0€ einkommen gezählt, oder zählt das was ich dann tatsächlich als Brutto Gehalt ausbezahlt bekommen habe. Wenn ich 1 Tag im Monat Krankengeld aufgrund Schwangerschaftsbedingter Erkrankungen bekommen würde, kann ich dann trotzdem den gesamten Monat ausklammern und der Bemessungszeitraum wird dann nach vorne geschoben? Es steht ja, nur das Gehalt wo Steuern gezahlt werden wird beim Elterngeld angerechnet, Sonderzahlungen nicht. so weit so gut, wie sieht das aus mit Montagezuschlägen? Die zählen ja zum Steuerpflichtigen gehalt sind aber unter Sonderzahlungen in der abrechnung zu finden Heiloses durcheinander bei uns... Eig. ist es ja auch nicht sooo wichtig aber bei uns würde das schon so zwischen 200-300€ unterschied pro Monat machen und irgendwo muss man ja rechnen, wie viel man arbeiten muss und wann man wieder anfängt und so, um über die runden zu kommen Vielen Dank für ihre Antwort :)

von Maya7 am 08.02.2023, 11:03



Antwort auf: Elterngeld und Krankengeld

Hallo, es zählt das, was ausgezahlt wurde. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2023



Antwort auf: Elterngeld und Krankengeld

Meinst Du Krankengeld von der Krankenkasse oder doch die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber während Du krank bist? Weil Krankenentgelt von der Krankenkasse bekommt man doch eh erst nach 42 Tagen Krankschreibung. Also damit Du Krankenentgelt aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Krankheit bekommst, müsstest Du erstmal 6 Wochen krank geschrieben sein und die Zeit kann man nicht ausklammern, da bekommst Du doch normal Dein Gehalt vom AG.

von Suomi am 08.02.2023, 11:11



Antwort auf: Elterngeld und Krankengeld

ne ich meinte schon Krankengeld von der Krankenkasse. die Tage die man schwangerschaftsbedingt krangeschrieben wird werden ja alle zusammengerechnet und ich hab 42 Krankheitstage und ab dem 43. Tag bekommt man krankengeld. da ich aber dann ab dem 43. Tag in Mutterschutz gehe wäre es halt ein Tag den ich krankengeld von der Krankenkasse bekomme. das hatte ich bei der KK schon nachgfragt.

von Maya7 am 08.02.2023, 11:22



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