Bin etwas überfragt... Elterngeld wird ja von den Monaten 12 Monate vor der Geburt der Durchschnitt genommen, vom Verdienst. Krankengeld gehört nicht dazu. So weit so gut. Nun ist es so, dass ich diesen Monat für 2 Tage Krankengeld bekommen habe. (nicht schwangerschaftsbedingt). Wird dann der Monat als 0€ einkommen gezählt, oder zählt das was ich dann tatsächlich als Brutto Gehalt ausbezahlt bekommen habe. Wenn ich 1 Tag im Monat Krankengeld aufgrund Schwangerschaftsbedingter Erkrankungen bekommen würde, kann ich dann trotzdem den gesamten Monat ausklammern und der Bemessungszeitraum wird dann nach vorne geschoben? Es steht ja, nur das Gehalt wo Steuern gezahlt werden wird beim Elterngeld angerechnet, Sonderzahlungen nicht. so weit so gut, wie sieht das aus mit Montagezuschlägen? Die zählen ja zum Steuerpflichtigen gehalt sind aber unter Sonderzahlungen in der abrechnung zu finden Heiloses durcheinander bei uns... Eig. ist es ja auch nicht sooo wichtig aber bei uns würde das schon so zwischen 200-300€ unterschied pro Monat machen und irgendwo muss man ja rechnen, wie viel man arbeiten muss und wann man wieder anfängt und so, um über die runden zu kommen Vielen Dank für ihre Antwort :)
von Maya7 am 08.02.2023, 11:03